Bundesregierung legt Regierungsentwurf eines Versicherungssanierungs-, -abwicklungs- und -aufsichtsänderungsgesetzes (VSAAG) vor

Am 18. Juni 2026 hat die Bundesregierung den „Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinien (EU) 2025/1 und (EU) 2025/2 zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Versicherungsunternehmen sowie zur Änderung des Aufsichtsrahmens für Versicherungsunternehmen (Versicherungs-Sanierungs-Abwicklungs-und-Aufsichtsänderungs-Gesetz – VSAAG“ veröffentlicht.

Ziel des Gesetzes ist es, den bewährten Aufsichtsrahmen für Versicherungen Solvabilität II fortzuentwickeln, indem der stabile Versicherungssektor noch widerstandsfähiger gemacht und die Rolle des Sektors bei der Bereitstellung langfristiger privater Investitionen gestärkt wird. Gleichzeitig sollen erstmals harmonisierte Anforderungen für die Sanierung und Abwicklung von Versicherungsunternehmen eingeführt werden. Damit wird der Schutz von Versicherungsnehmern, Realwirtschaft und Finanzstabilität im Krisenfall ausgebaut. Weiterführende Informationen sowie den Link zu dem Referentenentwurf eines VSAAG finden Sie hier. Lesen Sie außerdem die hib-Meldung vom 19. Juni 2026.