Bafin veröffentlicht die überarbeiteten Mindestanforderungen an das Risikomanagement von Banken (9. MaRisk-Novelle)
Am 30. Juni 2026 hat die Bafin ihr finales Rundschreiben 06/2026 (BA) – Mindestanforderungen an das Risikomanagement – MaRisk – veröffentlicht.
Das Rundschreiben Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) ist jetzt noch stärker prinzipienbasiert. Zudem haben die Finanzaufsicht Bafin und die Deutsche Bundesbank die Komplexität deutlich reduziert.
Bafin und Deutsche Bundesbank gewähren damit den Instituten mehr Spielraum, um die Anforderungen proportional anzuwenden. Für kleine und sehr kleine Institute schaffen Bafin und Deutsche Bundesbank weitere Erleichterungen.