Bafin startet Konsultation zu dem Entwurf einer Änderungsverordnung zur Kapitalanlage-Prüfungsberichte-Verordnung (KAPrüfbV)

Am 30. Juni 2026 hat die Bafin die Konsultation zur Änderungsverordnung der KAPrüfbV gestartet. 

Das Fondsrisikobegrenzungsgesetz führt harmonisierte Vorgaben für die Kreditvergabe von Fonds ein. Das hat Auswirkungen auf die Prüfungsberichte zu Fonds und Kapitalverwaltungsgesellschaften.
Mit der Änderungsverordnung konkretisiert die Bafin auch Prüfungspflichten zu verschiedenen EU-Verordnungen (DORA, SFTR, Benchmark-Verordnung und SFDR) und macht Vorgaben für die Prüfung von registrierten Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVGen). Zudem hat die Bafin den Text redaktionell angepasst und klarer formuliert. Zusätzlich zu den genannten Änderungen plant sie, die Berichterstattung über Pflichten der KVGen nach dem Geldwäschegesetz an die der Kreditinstitute anzugleichen.
Um Stellungnahmen zu der Konsultation bittet die Bafin bis zum 31. Juli 2026.