EU-Kommission veröffentlicht Delegierte Verordnung zur Übernahme der überarbeiteten ESRS in geltendes Recht und Delegierte Verordnung zu den Standards für die freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung
Die EU-Kommission hat am 3. Juli 2026 zwei Delegierte Verordnungen zur Übernahme der überarbeiteten European Sustainability Reporting Standards (ESRS) in geltendes Recht sowie zur Einführung eines freiwilligen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung veröffentlicht.
Die überarbeiteten ESRS decken sich weitestgehend mit den Entwürfen, die die EU-Kommission im Mai 2026 zur Konsultation gestellt hatte, enthalten jedoch Anpassungen unter anderem bei der Struktur des Nachhaltigkeitsberichts, bei den Vorgaben zu den erwarteten finanziellen Auswirkungen (Anticipated Financial Effects) sowie insbesondere bei den erweiterten Übergangsbestimmungen. Unternehmen haben für Geschäftsjahre mit Beginn zwischen dem 1. Januar und 31. Dezember 2026 verschiedene Optionen: Sie können in diesem Zeitraum zwischen den bisherigen ESRS, den neuen ESRS oder einer Kombination aus den bisherigen Standards mit zusätzlichen Anwendungserleichterungen wählen.
Mit der zweiten Delegierten Verordnung schafft die Kommission zudem einen freiwilligen, standardisierten Berichtsrahmen für Unternehmen außerhalb des CSRD-Anwendungsbereichs, um Nachhaltigkeitsinformationen gegenüber Finanzinstituten und Geschäftspartnern effizient bereitzustellen. Die Standards können grundsätzlich ab Inkrafttreten der Delegierten Verordnung angewendet werden. Das in der Delegierten Verordnung geregelte Value Chain Cap findet erst Anwendung für Geschäftsjahre, die am 1. Januar 2027 oder später beginnen.
Beide Delegierten Verordnungen werden nun dem EU-Parlament und dem EU-Rat zur Prüfung übermittelt. Nach Ablauf der zweimonatigen Prüfungsfrist (“Scrutiny Period”), die um weitere zwei Monate verlängert werden kann, sollen die Delegierten Verordnungen am 3. Tag nach der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft treten. Da es sich um delegierte Verordnungen handelt, ist keine Umsetzung in nationales Recht erforderlich. Die Texte der überarbeiteten ESRS und die der freiwilligen Standards können hier heruntergeladen werden.
Beide Delegierten Verordnungen werden nun dem EU-Parlament und dem EU-Rat zur Prüfung übermittelt. Nach Ablauf der zweimonatigen Prüfungsfrist (“Scrutiny Period”), die um weitere zwei Monate verlängert werden kann, sollen die Delegierten Verordnungen am 3. Tag nach der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft treten. Da es sich um delegierte Verordnungen handelt, ist keine Umsetzung in nationales Recht erforderlich. Die Texte der überarbeiteten ESRS und die der freiwilligen Standards können hier heruntergeladen werden.