BaFin erlässt Allgemeinverfügung für bedeutende CRR-Kreditinstitute zu Diversitätsanzeigen

Die Finanzaufsicht BaFin hat am 27. März 2025 eine Allgemeinverfügung bezüglich der Diversitätsanzeigen zum Meldestichtag 31. Dezember 2024 erlassen. Anlass dafür sind neue Leitlinien der EBA.

Mit der Allgemeinverfügung fordert die BaFin CRR-Kreditinstitute, die bedeutend im Sinne des § 1 Absatz 3c KWG sind, zur Abgabe der Anzeige über Informationen auf, die zum Vergleich der Diversität erforderlich sind. Der Vergleich umfasst Informationen zu den Diversitätspraktiken und zum geschlechtsspezifischen Lohngefälle auf Ebene des Leitungsorgans. Die Anzeige ist auf Einzelinstitutsbasis einzureichen.
Die Informationen, die für einen Vergleich der Diversität erforderlich sind, sind im Extranet der Deutschen Bundesbank zum Meldestichtag 31. Dezember 2024 bis zum 30. April 2025 hochzuladen.