BaFin ergänzt Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz
Die BaFin hat ihre Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz per 6. März 2025 ergänzt. Grundlage dafür war die Bekanntmachung des Finanzmarktdigitalisierungsgesetzes vom 27. Dezember 2024.
Die aktualisierte Fassung ersetzt die bisherigen Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz (GWG). Ergänzt wurden unter anderem Hinweise zu verstärkten Sorgfaltspflichten bei Kryptowertetransfers von oder zu selbst gehosteten Adressen.
Die Hinweise gelten für alle Verpflichteten nach dem Geldwäschegesetz, die die BaFin beaufsichtigt. Ein Vergleichsdokument, aus dem sich alle Änderungen zur Vorgängerversion aus Oktober 2021 ergeben, steht ebenfalls auf der Website der BaFin bereit.