BaFin konsultiert Rundschreiben "Mindestanforderungen an das Risikomanagement von Wertpapierinstituten (WpI MaRisk)"

Die BaFin hat am 6. Mai 2026 den zweiten Entwurf des Rundschreibens „Mindestanforderungen an das Risikomanagement von Wertpapierinstituten (WpI MaRisk)“ zur Konsultation gestellt.

Der Entwurf ist weniger umfangreich und etabliert eigenständige, risikoorientierte und prinzipienbasierte Anforderungen. Er beruht auf den gesetzlichen Mindestvorgaben.
Für Kleine und Mittlere Wertpapierinstitute soll es eigenständige und passgenaue Mindestanforderungen für ihr Risikomanagement geben. Sie sollen die gesetzlichen Vorgaben der §§ 38 ff. WpIG unter Berücksichtigung der Richtlinie 2014/65/EU (MiFID II) i. V. m. der Delegierten Verordnung (EU) 2017/565 konkretisieren. Zudem sollen sie Transparenz über die aufsichtlichen Erwartungen schaffen.
Nach der Überarbeitung der ersten Konsultationsfassung aus dem vergangenen Jahr ist die zweite Konsultationsfassung der WpI MaRisk noch gezielter auf die Bedürfnisse und das Risikoprofil von Kleinen und Mittleren Wertpapierinstituten zugeschnitten. Der Fokus liegt noch stärker auf einer angemessenen Regulierung. Die Komplexität soll reduziert und die Anforderungen konsequent prinzipienorientiert ausgestaltet werden. 
Große Wertpapierinstitute müssen weiterhin das Rundschreiben (BA) -MaRisk in der jeweils gültigen Fassung anwenden. Die BaFin bittet um Stellungnahmen zu dem Entwurf bis zum 17. Juni 2026. Weiterführende Informationen finden Sie hier