Bafin konsultiert Rundschreiben zum Fondsrisikobegrenzungsgesetz
Die Bafin hat am 17. Juni 2026 einen Konsultationsentwurf des Rundschreibens „Hinweise zu Änderungen im Kapitalanlagegesetzbuch durch das Fondsrisikobegrenzungsgesetz“ veröffentlicht.
Die Aufsicht schafft so Transparenz, wie sie die neuen Regelungen auslegt, die der Gesetzgeber durch das Fondsrisikobegrenzungsgesetz (FRiG) in das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) eingefügt hat. Die neuen Vorgaben im KAGB betreffen Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVGen) mit Erlaubnis. Anbieter von Investmentfonds müssen nunmehr insbesondere mit Liquiditätsmanagement-Instrumenten systemischen Risiken im Finanzmarkt vorbeugen. In den Erlaubnisanträgen müssen sie zusätzliche Angaben zu den Geschäftsleiterinnen und Geschäftsleitern machen. Zudem gibt es Änderungen bei den Dienstleistungen und Nebendienstleistungen, die die KVG erbringen darf. Für alternativen Investmentfonds gelten bei der Kreditvergabe nun neue Standards. Das Rundschreiben beantwortet wichtige Fragen der Marktteilnehmer an die Bafin zum Verständnis der gesetzlichen Vorschriften und zum Bestandsschutz. Hier finden Sie den Entwurf des Rundschreibens „Hinweise zu Änderungen im Kapitalanlagegesetzbuch durch das Fondsrisikobegrenzungsgestz“ und das Begleitschreiben zur Konsultation. Stellungnahmen können bis zum 6. Juli 2026 abgegeben werden.