BaFin startet Konsultation zu aktualisiertem Rundschreiben "Mindestanforderungen an das Risikomanagement von Kapitalverwaltungsgesellschaften (KAMaRisk)"
Mit den am 12. Juni 2026 veröffentlichten Änderungen möchte die Finanzaufsicht Komplexität reduzieren und Anforderungen harmonisieren. Die Überarbeitung der KAMaRisk ist unter anderem durch das Fondsrisikobegrenzungsgesetz (FRiG) getrieben. Das FRiG setzt die überarbeitete EU-Richtlinie zur Regulierung alternativer Investmentfonds (AIFMD II) in deutsches Recht um. Diese schafft EU-weit harmonisierte Vorgaben für Kreditfonds.
Die bisher in den KAMaRisk enthaltenen Vorgaben zur Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds (AIF) orientierten sich stark an den Vorgaben für Banken. Die Konsultationsfassung des geänderten Rundschreibens enthält zur Kreditvergabe durch AIF weniger komplexe Vorgaben.
Die BaFin streicht in dem Entwurf zudem Doppelungen mit DORA, berücksichtigt ausdrücklich ESG-Risiken und gleicht die Anforderungen an die interne Revision an die internationalen Standards an.
Stellungnahmen zu den beabsichtigten Änderungen an der KAMaRisk nimmt die BaFin bis zum 1. Juli 2026 entgegen. Weiterführende Informationen zu der BaFin-Konsultation 06/2026 finden Sie hier.