Basler Ausschuss für Bankenaufsicht startet Konsultation zu einem Standardformat für maschinenlesbare Offenlegungen gemäß Säule 3

Der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht hat am 5. Dezember 2025 ein Konsultationspapier veröffentlicht, in dem er Ergänzungen zu seinem Offenlegungsstandard vorschlägt, um die von den Banken offen gelegten Daten (so genannte Säule-3-Offenlegungen) in einem maschinenlesbaren Format verfügbar zu machen.

Um den Zugang zu den Offenlegungsdaten der Säule 3 zu erleichtern, schlägt der Ausschuss vor, diese in standardisierten, maschinenlesbaren Formaten in allen Mitgliedsländern zur Verfügung zu stellen. Der vorgeschlagene Standard würde eine Anforderung und technische Spezifikationen für die Erstellung maschinenlesbarer quantitativer Säule-3-Offenlegungen einführen, ohne die zugrunde liegenden Offenlegungsanforderungen für Banken zu ändern. Die nationalen Aufsichtsinstanzen würden entscheiden, ob die Banken maschinenlesbare Säule-3-Angaben auf ihren eigenen Websites oder über ein zentrales Datenarchiv veröffentlichen sollten.
Es ist auch vorgesehen, dass der vorgeschlagene Standard die Belastung für Banken in Ländern, in denen bereits maschinenlesbare Säule-3-Offenlegungen vorgeschrieben sind, nicht erhöht. Stattdessen würden die bestehenden Ansätze in den vorgeschlagenen globalen Standard integriert werden. Das Konsultationspapier finden Sie hier
Der Ausschuss bittet um Kommentare zu den vorgeschlagenen Ergänzungen des Standards, die maschinenlesbare quantitative Offenlegungen der Säule 3 betreffen, bis zum 5. März 2026.