Basler Ausschuss für Bankenaufsicht startet Konsultation zur Aktualisierung der Grundsätze für das Management von Kreditrisiken
Der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht hat am 5. Februar 2025 eine Konsultation zu einer begrenzten Aktualisierung der Grundsätze für das Management von Kreditrisiken („Kreditrisikogrundsätze“) gestartet.
Die Grundsätze für das Kreditrisikomanagement, die ursprünglich im Jahr 2000 veröffentlicht wurden, bieten den Bankenaufsichtsbehörden Leitlinien für die Bewertung der Kreditrisikomanagementverfahren der Banken in vier Schlüsselbereichen: (i) Schaffung eines geeigneten Kreditrisikoumfelds; (ii) Durchführung eines soliden Kreditvergabeverfahrens; (iii) Aufrechterhaltung eines angemessenen Kreditverwaltungs-, -messungs- und -überwachungsverfahrens; und (iv) Gewährleistung angemessener Kontrollen des Kreditrisikos.
Eine Überprüfung hat bestätigt, dass die Grundsätze nach wie vor relevant sind, und gleichzeitig bestimmte Teile identifiziert, die entweder veraltet, überholt und redundant sind oder nicht vollständig mit der aktuellen Basler Rahmenvereinbarung übereinstimmen. Daher schlägt der Ausschuss vor, eine begrenzte Anzahl von technischen Änderungen vorzunehmen, um die Kreditrisikogrundsätze an die aktuelle Basler Rahmenvereinbarung und die jüngsten Leitlinien des Ausschusses anzupassen. Die vorgeschlagene Aktualisierung zielt nicht darauf ab, den Inhalt der bestehenden Grundsätze zu ändern oder neue Themen abzudecken.
Der Ausschuss bittet um Einreichung von Kommentaren bis zum 21. März 2025. Weiterführende Informationen finden Sie unter diesem Link.