BAFA veröffentlicht Merkblatt zu Brancheninitiativen im Kontext des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verpflichtet Unternehmen zur Erfüllung menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfaltspflichten. Den Brancheninitiativen kann eine wichtige Rolle innerhalb des Sorgfaltsprozesses zukommen.

Unternehmen dürfen zur Erfüllung von Sorgfaltspflichten kooperieren, sofern die wettbewerbs- und kartellrechtlichen Vorschriften eingehalten werden. In Brancheninitiativen können freiwillige Verfahren, Instrumente und Mechanismen zur Umsetzung der menschenrechts- und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten entlang der Lieferkette, einschließlich unabhängiger Überprüfungen durch Dritte, vereinbart werden. Sie können zur Bündelung von Nachhaltigkeitsbemühungen (auch über das LkSG hinausgehend), zur Entwicklung eines gemeinsamen Standards für die Branche, zur effektiven Ressourcennutzung und zur Vermeidung von Mehrfachstrukturen innerhalb einer Branche beitragen. Weitere Informationen können Sie dem am 7. April 2025 veröffentlichten Merkblatt des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) entnehmen.