Delegierte Verordnung und Durchführungsverordnung im Zusammenhang mit der Festlegung von Voraussetzungen für die Registrierung externer Prüfer zur Ergänzung der Green Bond Verordnung im EU-Amtsblatt veröffentlicht

Im EU-Amtsblatt vom 30. Dezember 2025 sind die beiden nachstehenden Rechtstexte zur Ergänzung der Green Bond Verordnung, zu denen die ESMA Konsultationen durchgeführt hatte, veröffentlicht worden: 

  • Delegierte Verordnung (EU) 2025/2180 der Kommission vom 12. September 2025 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2023/2631 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf technische Regulierungsstandards zur Festlegung der Voraussetzungen für die Registrierung externer Prüfer und der Kriterien für die Beurteilung der soliden und umsichtigen Geschäftsführung des externen Prüfers, der Angemessenheit der Kenntnisse, der Erfahrungen und der Ausbildung der Mitarbeiter der externen Prüfer und der Bedingungen für die Auslagerung von Beurteilungstätigkeiten externer Prüfer
  • Durchführungsverordnung (EU) 2025/2179 der Kommission vom 12. September 2025 zur Festlegung technischer Durchführungsstandards für die Anwendung der Verordnung (EU) 2023/2631 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf Standardformulare, Vorlagen und Verfahren für die Bereitstellung der Informationen zur Beantragung der Registrierung als externer Prüfer europäischer grüner Anleihen
Beide Verordnungen treten am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft.