Delegierte Verordnungen zur Ergänzung des EU Green Bond Standards im EU-Amtsblatt veröffentlicht

Im EU-Amtsblatt vom 25. Juli 2025 sind die folgenden drei delegierten Verordnungen veröffentlicht worden:

  • Delegierte Verordnung (EU) 2025/753 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2023/2631 durch Festlegung des Inhalts, der Methoden und der Aufmachung der Informationen, die Emittenten von Anleihen, die als ökologisch nachhaltig vermarktet werden oder an Nachhaltigkeitsziele geknüpft sind, in den Vorlagen für nach der Emission erfolgende regelmäßige Offenlegungen freiwillig ausweisen
  • Delegierte Verordnung (EU) 2025/754 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2023/2631 durch Festlegung von Verfahrensvorschriften für die Ausübung der Befugnis der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde, Geldbußen oder Zwangsgelder gegen externe Prüfer zu verhängen
  • Delegierte Verordnung (EU) 2025/755 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2023/2631 durch Festlegung der Gebührenarten, die externen Prüfern europäischer grüner Anleihen von der ESMA in Rechnung gestellt werden, sowie der Gebührenanlässe, der Gebührenhöhe und der Zahlungsweise
Außerdem wurde in diesem Zusammenhang die nachfolgende Mitteilung veröffentlicht:
  • Mitteilung der Kommission zur Festlegung von Leitlinien für die Vorlagen, über die Emittenten von Anleihen, die als ökologisch nachhaltig vermarktet werden oder an Nachhaltigkeitsziele geknüpft sind, vor der Emission Informationen offenlegen