EBA startet Konsultation zu geänderten Offenlegungsanforderungen für ESG-Risiken, Beteiligungspositionen und aggregierte Engagements gegenüber Schattenbankunternehmen
Die EBA hat am 22. Mai 2025 eine öffentliche Konsultation zu den vorgeschlagenen Änderungen der Durchführungsverordnung der Europäischen Kommission über die Offenlegung der Säule 3 im Rahmen der CRR III gestartet.
Mit diesem Konsultationspapier wird die Umsetzung der mit dem Bankenpaket (CRR III) eingeführten Offenlegungsanforderungen der Säule 3 abgeschlossen, einschließlich der Ausweitung des Anwendungsbereichs der Offenlegung von ESG-Risiken auf alle Institute und der Offenlegung von Informationen über Schattenbanken und Beteiligungen.
Der Vorschlag sieht erweiterte und verhältnismäßige Offenlegungsanforderungen in Bezug auf ESG-bezogene Risiken, Beteiligungspositionen und aggregierte Engagements gegenüber Schattenbanken vor. Er setzt auch die neuen Codes für die statistische Systematik der Wirtschaftszweige in der EU (NACE) um. Der Vorschlag zielt darauf ab, die Transparenz und Kohärenz der Offenlegungen in angemessener Weise zu verbessern. Die Konsultation läuft bis zum 22. August 2025.