EBA veröffentlicht finale Leitlinien zu den Meldepflichten im Rahmen der MiCAR

Die EBA hat am 18. Dezember 2024 ihre finalen Leitlinien zu den Meldepflichten im Rahmen der Verordnung über Märkte für Krypto-Assets (MiCAR) veröffentlicht. Damit soll sichergestellt werden, dass die zuständigen Behörden ausreichend vergleichbare Informationen erhalten, um die Einhaltung der MiCAR-Anforderungen durch die Emittenten zu überwachen und der EBA die Informationen zur Verfügung zu stellen, die sie zur Durchführung der Signifikanzbewertung im Rahmen der MiCAR benötigt.

Die Leitlinien zielen darauf ab, die von der EBA festgestellten Meldedatenlücken zu schließen, die aufsichtliche Konvergenz zu verbessern, einen gemeinsamen aufsichtlichen Ansatz in den Mitgliedstaaten zu erleichtern und gleiche Wettbewerbsbedingungen im Binnenmarkt zu gewährleisten. Sie werden die zuständigen Behörden mit ausreichend vergleichbaren Informationen ausstatten, um die Einhaltung der MiCAR-Anforderungen durch die Emittenten zu überwachen. Darüber hinaus werden sie sicherstellen, dass die EBA über die notwendigen Informationen verfügt, um die jährliche Bewertung der Bedeutung der MiCAR durchzuführen.

Diese Leitlinien enthalten auch gemeinsame Vorlagen und Anweisungen, die Emittenten verwenden sollten, um die benötigten Daten von den relevanten Krypto-Asset-Service-Providern (CASPs) zu erheben, im Einklang mit dem Ansatz der gemeinsamen Datennutzung, der in der Durchführungsverordnung (EU) 2024/2902 der Kommission umgesetzt wurde.

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