EBA veröffentlicht finale Leitlinien zu den Meldepflichten im Rahmen der MiCAR
Die EBA hat am 18. Dezember 2024 ihre finalen Leitlinien zu den Meldepflichten im Rahmen der Verordnung über Märkte für Krypto-Assets (MiCAR) veröffentlicht. Damit soll sichergestellt werden, dass die zuständigen Behörden ausreichend vergleichbare Informationen erhalten, um die Einhaltung der MiCAR-Anforderungen durch die Emittenten zu überwachen und der EBA die Informationen zur Verfügung zu stellen, die sie zur Durchführung der Signifikanzbewertung im Rahmen der MiCAR benötigt.
Diese Leitlinien enthalten auch gemeinsame Vorlagen und Anweisungen, die Emittenten verwenden sollten, um die benötigten Daten von den relevanten Krypto-Asset-Service-Providern (CASPs) zu erheben, im Einklang mit dem Ansatz der gemeinsamen Datennutzung, der in der Durchführungsverordnung (EU) 2024/2902 der Kommission umgesetzt wurde.
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