EIOPA startet Konsultation zu Änderungen der aufsichtlichen Melde- und Offenlegungspflichten nach Solvency II zur Entlastung der Versicherer
Die EIOPA hat am 10. Juli 2025 ein neues Konsultationspaket zu Änderungen der aufsichtsrechtlichen Melde- und Veröffentlichungspflichten im Rahmen von Solvency II veröffentlicht, um die Berichtslast der (Rück-)Versicherungsunternehmen zu verringern.
Neben Änderungen an den technischen Durchführungsstandards (ITS) zur aufsichtlichen Berichterstattung und zur Offenlegung enthält das Paket auch einen Entwurf überarbeiteter Leitlinien zur Berichterstattung für Zwecke der Finanzstabilität und einen Entwurf überarbeiteter Leitlinien zur Beaufsichtigung von Zweigniederlassungen von Versicherungsunternehmen aus Drittländern.
Die Überarbeitung der ITS zur aufsichtlichen Berichterstattung und Offenlegung wurde in erster Linie durch die Notwendigkeit ausgelöst, bestimmte Änderungen, die während der Überarbeitung von Solvency II eingeführt wurden, in die Vorlagen für die aufsichtliche Berichterstattung und Offenlegung zu integrieren. Gleichzeitig bot die Überarbeitung eine rechtzeitige Gelegenheit, einen Beitrag zur Initiative der Europäischen Kommission zu leisten, die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Unternehmen durch eine Verringerung des Meldeaufwands um mindestens 25 % in allen Sektoren (35 % für KMU) zu stärken.