Empfehlung der EU-Kommission für einen Standard für die freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung kleiner und mittlerer Unternehmen
Die EU-Kommission hat am 30. Juli 2025 eine Empfehlung zur Anwendung des Standards für die freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung kleiner und mittlerer Unternehmen (VSME) vorgelegt. Dieser Standard wurde von der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) im Auftrag der Europäischen Kommission erarbeitet und am 17. Dezember 2024 veröffentlicht.
Die EU-Kommission empfiehlt nicht börsennotierten KMU und Kleinstunternehmen in der EU, bei ihrer freiwilligen Nachhaltigkeitsberichterstattung nach diesem Standard zu verfahren. Die deutschen Übersetzungen des Standards sowie von „Praktischen Leitlinien“ für die Anwendung des VSME wurden als Anhänge zu der Empfehlung veröffentlicht.
Des Weiteren empfiehlt die Europäische Kommission zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichteten Unternehmen sowie Finanzinstituten, Finanzmarktteilnehmern, Versicherungsunternehmen und Kreditinstituten, die Nachhaltigkeitsinformationen von KMU benötigen, ihre Informationsersuchen so weit wie möglich auf die Informationen nach dem VSME zu beschränken. An die EU-Mitgliedstaaten richtet die Kommission unter anderem die Empfehlung, auf nationaler Ebene geeignete Maßnahmen zu treffen, um die genannten Unternehmen dazu anzuhalten.Die Empfehlung sowie die beiden zugehörigen Anhänge finden Sie unter den nachstehenden Links: