ESAs veröffentlichen gemeinsame Leitlinien zur einheitlichen Klassifizierung von Krypto-Assets

Die drei europäischen Aufsichtsbehörden (EBA, EIOPA und ESMA – die ESAs) haben am 10. Dezember 2024 gemeinsame Leitlinien veröffentlicht, die eine einheitliche regulatorische Klassifizierung von Krypto-Vermögenswerten im Rahmen der MiCAR erleichtern sollen. Die Leitlinien enthalten einen standardisierten Test zur Förderung eines gemeinsamen Klassifizierungsansatzes sowie Meldevorlagen, die die Marktteilnehmer verwenden sollten, wenn sie den Aufsichtsbehörden die regulatorische Klassifizierung eines Krypto-Vermögenswertes mitteilen.

Das übergeordnete Ziel dieser Leitlinien ist die Förderung der Konvergenz bei der Klassifizierung für eine einheitliche Anwendung der MiCAR in der EU. Dies wiederum soll dazu beitragen, den Verbraucher- und Anlegerschutz zu verbessern, gleiche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen und die Risiken der Aufsichtsarbitrage zu mindern.  Diese Leitlinien werden in die EU-Amtssprachen übersetzt und auf den Websites der ESAs veröffentlicht. Die Leitlinien gelten ab drei Monaten nach der Veröffentlichung der Übersetzungen. Lesen Sie mehr dazu in der EBA-Pressemitteilung vom 10. Dezember 2024 unter diesem Link