ESMA legt Zwischenbericht zum Call for Evidence vor
Es gibt Neuigkeiten zum Call for Evidence von der europäischen Wertpapieraufsicht ESMA: Am 4. Mai 2026 veröffentlichte die Behörde einen Zwischenbericht zu den ersten Erkenntnissen aus dem Call for Evidence. Dieser wurde am 23. Juni 2025 gestartet und zielt darauf ab, zentrale Kostentreiber, operative Belastungen sowie mögliche Reformoptionen für das bestehende Meldewesen zu identifizieren und Finanzinstitute zu entlasten.
Denn das Transaktionsreporting für Wertpapiergeschäfte ist durch mehrere EU-Verordnungen reguliert, die sich teils überlappen – stellenweise doppeln sich Pflichten für die Marktteilnehmer in der Europäischen Finanzmarktverordnung (Markets in Financial Instruments Regulation, MiFIR), der European Market Infrastructure Regulation (EMIR) und der Securities Financing Transactions Regulation (SFTR).
Die Ergebnisse des ESMA-Zwischenberichts
Laut dem Bericht verzeichnete die ESMA mit mehr als 100 eingegangenen Stellungnahmen von Marktteilnehmern und Verbänden eine sehr rege Beteiligung am Call for Evidence. Der Zwischenbericht bestätigt, dass die von der ESMA im Call for Evidence identifizierten Problemstellungen die aktuelle Marktrealität zutreffend widerspiegeln.
Insbesondere wurden erneut diese Ergebnisse hervorgehoben:
- Überlappende Meldepflichten führen zu erheblichen Kosten und einer hohen Komplexität im Betrieb.
- Es kommt zu Mehrfachmeldungen.
- Es existieren unterschiedliche Meldekanäle und Formate.
- Regulatorische Änderungen erfolgen über die einzelnen Melderegime hinweg nicht synchronisiert.
Zugleich findet der von der ESMA vorgeschlagene Leitgedanke der Vereinfachung breite Unterstützung. Vor allem die Prinzipien, den Informationsgehalt zu erhalten und Reformen strikt Kosten‑Nutzen‑basiert auszugestalten, finden breiten Anklang.
Zwei Optionen werden weiterhin in Betracht gezogen
Die ESMA gelangt nach Auswertung des Feedbacks zu einer Eingrenzung: Weiterverfolgt werden die Optionen 1a (instrumenten-basierte Abgrenzung der Meldepflichten) und 2a (Report once-Modell).
Nicht weiter verfolgt werden die Optionen 1b (Event-basierte Abgrenzung) und 2b (umfassendes neues Melderegime inklusive weiterer Rechtsakte). Denn für diese Optionen gab es nahezu keine Unterstützung.
ESMA stellt mögliche Entlastungsmaßnahmen für Meldungen von Wertpapierinstituten vor
Damit schält sich ein Zielbild heraus: Entweder wird es eine klarere funktionale Trennung der bestehenden Regime oder einen langfristig angelegten Übergang zu einem einheitlichen Single‑Reporting-Ansatz geben.
Daneben hat die ESMA auch kurz- bis mittelfristige Entlastungsmaßnahmen untersucht. Dazu zählen unter anderem:
- die Verringerung und Vereinfachung der Meldekanäle (zum Beispiel über die Verlagerung der primären Meldeverantwortung auf Handelsplätze und zentrale Gegenparteien (Central Counterparty, CCP)
- die stärkere Nutzung alternativer Technologien (zum Beispiel Distributed Ledger Technologie und Smart Contracts)
- das Reduzieren der Meldefrequenz (zum Beispiel wöchentlich, monatlich oder anlassbezogen für nicht systemische, kleinere Firmen und Non-Financial Counterparties, NFCs)
- das stärkere Berücksichtigen der Art, Größe und Komplexität der meldepflichtigen Institute (zum Beispiel durch Ausnahmeregelungen und mehr Möglichkeiten delegierter Meldungen für kleinere Unternehmen und NFCs)
- gezielte Maßnahmen zur Abschaffung von Doppelmeldepflichten und nicht verpflichtenden Angaben
Zeitplan verschoben: Abschlussbericht zum Call for Evidence bis Juli 2026 erwartet
Ursprünglich war die Veröffentlichung des Final Reports für Anfang 2026 vorgesehen. Vor dem Hintergrund der sehr hohen Beteiligung am Call for Evidence hat sich die ESMA jedoch bewusst dafür entschieden, zusätzliche Zeit einzuplanen, um das umfangreiche Feedback sorgfältig auszuwerten und ein stabiles, nachhaltiges Zukunftsbild für das Transaktionsreporting zu entwickeln. Der Abschlussbericht zum Call for Evidence wird nun bis Juli 2026 erwartet.
Es ist zu erwarten, dass die anschließende Umsetzung der Reformen – insbesondere bei einem Report‑once-Ansatz (Option 2a) – mehrere Jahre dauern wird – der Prozess wird derzeit auf fünf bis sieben Jahre geschätzt. Auf der Basis des eingegangenen Feedbacks diskutiert die ESMA außerdem, Option 1a nicht als Alternative, sondern als möglichen Zwischenschritt auf dem Weg zu einem umfassenden Report‑once-Ansatz (Option 2a) zu nutzen.
Es lässt sich festhalten: Der Fokus im Transaktionsmeldewesen verschiebt sich vom formalen Erfüllen einzelner Meldepflichten hin zur Qualität, Kohärenz und Nachvollziehbarkeit der gemeldeten Daten über alle Regime hinweg. Für Marktteilnehmer öffnet sich ein Handlungsfenster: Ein frühzeitiges und proaktives Vorgehen mit Blick auf Prozesse, Technologien, Datenmodelle und Governance wird essenziell, um regulatorische Risiken zu minimieren, Vertrauen bei der Aufsicht und den eigenen Kunden nachhaltig zu stärken und sich im Wettbewerb zu differenzieren. Das Transaktionsreporting verliert damit den Charakter einer reaktiven Compliance‑Pflicht und wird zu einem aktiven Steuerungs‑ und Erfolgsfaktor.
Den Zwischenbericht der ESMA finden Interessierte hier.
Dieser Artikel entstand unter Mitwirkung von Fabian Tigges.