EU-Amtsblatt: DVO zur Festlegung von ITS für die Offenlegung der in Teil 8 Titel II und III CRR genannten Informationen veröffentlicht

Im EU-Amtsblatt vom 31. Dezember 2024 ist die „Durchführungsverordnung (EU) 2024/3172 der Kommission vom 29. November 2024 zur Festlegung technischer Durchführungsstandards für die Anwendung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Offenlegung der in Teil 8 Titel II und III der besagten Verordnung genannten Informationen durch die Institute und zur Aufhebung der Durchführungsverordnung (EU) 2021/637 der Kommission“ veröffentlicht worden.

Die Durchführungsverordnung (DVO) enthält technische Durchführungsstandards, in denen einheitliche Offenlegungsformate und Informationen nach Maßgabe des Artikels 434a (5) CRR festgelegt werden. Nachdem die CRR durch die Aufnahme der internationalen Basel III Standards im Rahmen der DVO 2024/1623 geändert wurde, wurden nun die Vorschriften über die einheitlichen Offenlegungsformate angepasst, um den geänderten Spezifikationen für die Offenlegungspflichten, die aus den internationalen Basel III Standards hervorgingen, Rechnung zu tragen. Hiermit soll die Transparenz und Kohärenz im Bereich der Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute verbessert werden.
Die vorliegende DVO hebt die DVO (EU) 2021/637 auf, mit der bisher einheitliche Offenlegungsformate festgelegt wurden. Sie tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft und gilt ab dem 1. Januar 2025.