EU-Kommission veröffentlicht Vorschlag zur Vereinfachung der Berichterstattung nach der EU-Taxonomie-Verordnung
Die Kommission der Europäischen Union hat am 26. Februar 2025, begleitend zu ihrem Vorschlag für das Erste Omnibus-Paket, Vorschläge zu Änderungen an den delegierten Verordnungen zur EU-Taxonomie-Verordnung zu Inhalt und Darstellung (Disclosure Delegated Act (EU) 2021/2178), dem Klimarechtsakt (Climate Delegated Act (EU) 2021/2139) sowie dem Umweltrechtsakt (Environmental Delegated Act (EU) 2023/2486) veröffentlicht. Die Kommission schlägt u.a. vor;
- die Berichtstemplates zu vereinfachen, was zu einer Reduzierung der Datenpunkte um ca. 70% führt,
- ein Wesentlichkeitskonzept einzuführen, nach dem Unternehmen die Taxonomiefähigkeit und -konformität von Wirtschaftstätigkeiten, die weniger als 10 % ihres Gesamtumsatzes, ihrer Investitionsausgaben bzw. ihrer Vermögenswerte ausmachen, nicht mehr beurteilen müssen,
- die Green Asset Ratio (GAR) dahingehend anzupassen, Vermögenswerte aus dem Nenner auszuschließen, die sich auf Unternehmen beziehen, die nicht in den künftigen Anwendungsbereich der CSRD fallen.
Die Kommission plant die Änderungen noch im zweiten Quartal 2025 final zu verabschieden. Nach der sich dann anschließenden Widerspruchsfrist von vier Monaten sollen die geänderten Delegierten Verordnungen für Taxonomieberichterstattungen ab dem 1. Januar 2026 (für den Berichtszeitraum 2025) in Kraft treten. Die Änderungsvorschläge können hier abgerufen werden.