EU-Kommission beschließt Verschiebung der FRTB- Regeln auf 2026

Die Europäische Kommission hat am 24. Juli 2024 einen delegierten Rechtsakt angenommen, der den Geltungsbeginn der grundlegenden Überprüfung des Handelsbuchs (FRTB) im Rahmen der Basel-III-Standards um ein Jahr verschiebt.

Mit diesem delegierten Rechtsakt wird das Datum für die Anwendung der in der Verordnung (EU) 2024/1623 festgelegten Marktrisikovorschriften auf den 1. Januar 2026 verschoben. Die Verzögerung hatte sich bereits in den letzten Wochen angedeutet. Hintergrund der Verschiebung ist die Wahrung gleicher Wettbewerbsbedingungen mit Drittländern in Bezug auf die Eigenmittelanforderungen. Dieser delegierte Rechtsakt unterliegt nun für einen Zeitraum von 3 Monaten der Prüfung durch das Europäische Parlament und den Rat.

Lesen Sie hier die Pressemitteilung vom 24. Juli 2024. Zusätzlich stehen unter diesem Link Q&As bzgl. der Verschiebung zur Verfügung.