EU-Kommission veröffentlicht Entwürfe zu Anpassungen an den technischen Bewertungskriterien für die EU-Taxonomie-Verordnung

Die EU-Kommission hat am 17. März 2026 zwei Entwürfe zu Anpassungen an den Delegierten Verordnungen (EU) 2021/2139 (sog. Klimarechtsakt) und (EU) 2023/2486 (sog. Umweltrechtsakt) veröffentlicht. 
Die Änderungsentwürfe sollen die technischen Bewertungskriterien vereinfachen und enthalten Klarstellungen dazu, wie die Einhaltung der Vorschriften nachgewiesen werden kann. Die Vorschläge passen zudem die Kriterien an die aktualisierten EU-Rechtsvorschriften und den technologischen Fortschritt an. Insgesamt sollen die vorgeschlagenen Änderungen damit die Anwendbarkeit der technischen Bewertungskriterien verbessern und zu mehr Transparenz durch klare Offenlegungspflichten führen.
Die umfangreichen Änderungen betreffen einen Großteil der im Klima- bzw. Umweltrechtsakt enthaltenen Tätigkeiten, darunter Forstwirtschaft, Umweltschutz, Industrie, Energie, Verkehr und Bauwesen sowie alle generischen „Do-No-Significant-Harm“-Anhänge.
Die Entwürfe der Delegierten Verordnungen wurden zur öffentlichen Konsultation bis zum 14. April 2026 gestellt. Die finalen Delegierten Verordnungen sollen bis Sommer 2026 angenommen werden.
Die Entwürfe der delegierten Verordnungen können hier abgerufen werden.