EU-Kommission verlängert befristete Gleichwertigkeit für zentrale Gegenparteien aus UK

Die Europäische Kommission hat beschlossen, die Gleichwertigkeit der zentralen Gegenparteien (CCPs) des Vereinigten Königreichs (UK) für einen Zeitraum von drei Jahren bis zum 30. Juni 2028 zu verlängern. Diese Entscheidung soll kurzfristig die Finanzstabilität in der EU gewährleisten und den EU-Finanzmarktteilnehmern Klarheit verschaffen.

Die Verlängerung soll Zeit für die Umsetzung der Europäischen Marktinfrastrukturverordnung (EMIR 3) schaffen. EMIR 3 enthält Maßnahmen, die die Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit der EU-Clearingmärkte verbessern sollen. Dies soll dazu beitragen, die übermäßige Abhängigkeit der EU von systemrelevanten britischen CCPs zu verringern und damit mittelfristig die Risiken für die Finanzstabilität der EU zu reduzieren.
Die Entscheidung wurde am 31. Januar 2025 als Durchführungsbeschluss 2025/215 im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Der Beschluss tritt sofort in Kraft und gilt ab dem 1. Juli 2025, so dass für die Marktteilnehmer in der EU keine Lücke oder Unsicherheit entsteht.