EZB erläutert harmonisierten Ansatz für Optionen und Ermessensspielräume gemäß Unionsrecht und aktualisiert Leitfaden

Die EZB übt im Rahmen der Bankenaufsicht bestimmte Optionen und Ermessensspielräume aus. Nach Abschluss eines öffentlichen Konsultationsverfahrens am 24. Januar 2025 hat sie am 25. Juli 2025 ihre diesbezüglichen Vorgaben aktualisiert.

Die Änderungen betreffen unter anderem die Vorgehensweise, mit der die EZB entscheidet, wie die Banken ihre Eigenkapitalanforderungen zur Unterlegung des operationellen und des Marktrisikos berechnen dürfen und ob Minderheitsbeteiligungen an Tochterunternehmen auf das Kapital einer Bankengruppe angerechnet werden können. In den aktualisierten Vorgaben wird ferner klargestellt, wie der sogenannte dänische Kompromiss innerhalb der Bankenunion anzuwenden ist. Es handelt sich hierbei um eine EU-Rechtsvorschrift, die es Banken unter bestimmten Umständen ermöglicht, ihre Anteile an Versicherungstochtergesellschaften mit Risikogewichten zu versehen, statt sie vom Eigenkapital abzuziehen. Banken, die sich für die Risikogewichtung entscheiden, sollten die Risikogewichte nicht nur auf die Kernkapitalinstrumente, sondern auf sämtliche Eigenmittelinstrumente anwenden, die sie in diesem Tochterunternehmen halten. Die EZB gewährt allen betroffenen Banken eine Übergangsfrist von einem Jahr.

Den aktualisierten Leitfaden der EZB zu im Unionsrecht eröffneten Optionen und Ermessensspielräumen sowie weitere Unterlagen finden Sie hier. Des Weiteren hat die EZB am 25. Juli 2025 eine Feedback-Erklärung zum Konsultationsverfahren veröffentlicht, die einen Überblick über die eingegangenen Kommentare und deren Bewertung durch die EZB enthält.