Finale Omnibus-Richtlinie im EU-Amtsblatt veröffentlicht

Im EU-Amtsblatt vom 26. Februar 2026 ist die „Richtlinie (EU) 2026/470 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Februar 2026 zur Änderung der Richtlinien 2006/43/EG, 2013/34/EU, (EU) 2022/2464 und (EU) 2024/1760 im Hinblick auf bestimmte Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung und die Sorgfaltspflichten von Unternehmen“ veröffentlicht worden. 

Die Richtlinie (EU) 2026/470 umfasst Änderungen an der EU-Bilanzrichtlinie (Richtlinie 2013/34/EU), der EU-Abschlussprüfungsrichtlinie (Richtlinie 2006/43/EG), der CSRD (Richtlinie (EU) 2022/2464) sowie der CSDDD (Richtlinie (EU) 2024/1760) und bringt umfangreiche Erleichterungen bei der Pflicht zur und den Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung mit sich. Insbesondere wird der Anwendungsbereich der Berichtspflicht künftig deutlich verkleinert. Betroffen sind danach nur noch Unternehmen bzw. Konzerne mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden und Nettoumsatzerlösen von über 450 Mio. Euro.
Die Richtlinie tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft. 
Die Mitgliedstaaten hab nun bis zum 19. März 2027 Zeit, die Nachhaltigkeitsberichterstattung und deren Prüfung betreffenden Regelungen in nationales Gesetz umsetzen.