FinMaDiG verabschiedet: Weg für MiCAR und Kryptoanbieter in Deutschland frei

Bundestag und Bundesrat haben mit dem Beschluss des Finanzmarktdigitalisierungsgesetzes (FinMaDiG) den Weg für die Umsetzung der europäischen Markets in Crypto Assets Regulation (MiCAR) in deutsches Recht frei gemacht.

Damit endet eine monatelange Hängepartie um die Umsetzung gerade noch rechtzeitig, indem eine Regulierungslücke kurz vor dem europaweiten Inkrafttreten der MiCAR Ende 2024 abgewendet wurde – diese wäre ein Rückschlag für Kryptoanbieter in Deutschland gewesen. Marktteilnehmer erhalten nun Rechtssicherheit zum Beispiel durch die Lizenzierung von Dienstleistern, die Erstellung und Prüfung von Whitepapern für Token-Emittenten und durch spezifische Anforderungen an Stablecoins. Der Weg zu neuen Produkten und dem Entstehen eines lukrativen Marktes ist damit geebnet. Ohne diesen Rechtsrahmen für Stablecoins hätten Anbieter keine Lizenz bei der Aufsicht beantragen können – in anderen europäischen Ländern dagegen ist das bereits möglich.

Nach dem Bruch der Ampel-Koalition stand die Verabschiedung des FinMaDiG durch den Bundestag lange infrage. Auch Teile des Digital Operational Resilience Acts (DORA) hängen am Inkrafttreten des FinMaDiG, das DORA mit Blick auf Prüf- und Meldepflichten zur IT-Resilienz ergänzt und zudem das eWpG um Regelungen erweitert, die den Handel mit digitalen Wertpapieren sicher und effizient gestalten sollen. Ebenso ist die Verabschiedung die Voraussetzung für die Travel Rule (TFR), die für Anbieter von Wallets und Kryptobörsen gilt und Geldwäsche vorbeugen soll.