Geldwäschebekämpfung: Fortentwicklung des Rückmeldekonzepts der FIU bei Verdachtsmeldungen

Die FIU entwickelt ihr Rückmeldekonzept bei Verdachtsmeldungen fort. Seit dem 8. April 2026 wird die bisherige Filterung schrittweise durch ein „Scoring-Modell“ ersetzt. Jede Verdachtsmeldung wird nun einer Risikokategorie (hoch, mittel, niedrig) zugeordnet und eine nach der Risikokategorie differenzierte Rückmeldung erfolgen.

Wird die Verdachtsmeldung der Risikokategorie „hoch“ zugeordnet lautet die Rückmeldung:
  • „Ihre Verdachtsmeldung wurde im Zeitpunkt ihres Eingangs von den hiesigen Risikobewertungssystemen in der Risikokategorie „hoch“ erfasst und für eine weitere operative Analyse vorgesehen.“
Wird die Verdachtsmeldung der Risikokategorie „mittel“ zugeordnet lautet die Rückmeldung:
  • „Ihre Verdachtsmeldung wurde im Zeitpunkt ihres Eingangs von den hiesigen Risikobewertungssystemen in der Risikokategorie „mittel“ erfasst. Die FIU prüft eine weitere operative Analyse.“

Bei den Verdachtsmeldungen, die der Risikokategorie „gering“ zugeordnet werden, wird keine ausdrückliche Rückmeldung erfolgen. Sofern der Meldende nach 21 Werktagen ab Übermittlung der Verdachtsmeldung keine Rückmeldung erhält, kann er davon ausgehen, dass die Verdachtsmeldung keine weitere operative Analyse der FIU erforderlich gemacht hat.Diese Informationen wurden wortgleich der WPK-Pressemitteilung vom 5. Juni 2026 entnommen.