Gesetz zur Anpassung nationaler Rechtsvorschriften an die Verordnung über europäische grüne Anleihen im BGBl. verkündet
Im BGBl. vom 3. Dezember 2024 ist das „Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Statistiken der öffentlichen Finanzen und des Personals im öffentlichen Dienst sowie zur Anpassung nationaler Rechtsvorschriften an die Verordnung (EU) 2023/2631 über europäische grüne Anleihen sowie fakultative Offenlegungen zu als ökologisch nachhaltig vermarkteten Anleihen und zu an Nachhaltigkeitsziele geknüpften Anleihen“ veröffentlicht worden.
Bei dem veröffentlichten Text handelt es sich um ein Änderungsgesetz, das die folgenden nationalen Rechtsvorschriften betrifft:
- Finanz- und Personalstatistikgesetz
- Wertpapierprospektgesetz
- Wertpapierhandelsgesetz
- Kreditwesengesetz
- Kapitalanlagegesetzbuch
- Versicherungsaufsichtsgesetz
- Finanzdienstleistungsaufsichtsgebührenverordnung
Das Gesetz tritt vorbehaltlich der nachstehenden Ausnahmen am 21. Dezember 2024 in Kraft. Ausnahmen bilden die Änderungen des Finanz- und Personalstatistikgesetzes (2. Januar 2025) sowie Teile der Änderungen des Wertpapierhandelsgesetzes (31. Dezember 2024).