Koalitionspartner CDU/CSU und SPD einigen sich im Koalitionsvertrag auf die Abschaffung des nationalen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes

Die Koalitionspartner CDU/CSU und SPD haben sich in dem seit dem 9. April 2025 vorliegenden Koalitionsvertrag auf die Abschaffung des nationalen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) verständigt. 

Dieses soll durch ein Gesetz über internationale Unternehmensverantwortung ersetzt werden, mit dem die Europäische Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) bürokratiearm und vollzugsfreundlich umgesetzt werden soll. Nach dem Koalitionsvertrag soll die derzeit geltende Berichtspflicht nach dem LkSG unmittelbar abgeschafft werden und komplett entfallen. Die geltenden gesetzlichen Sorgfaltspflichten werden bis zum Inkrafttreten des neuen Gesetzes, mit Ausnahme von massiven Menschenrechtsverletzungen, nicht sanktioniert.
Zudem unterstützen die Koalitionspartner die Omnibus-Vorschläge der EU-Kommission. Diese Informationen wurden dem Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode entnommen (vgl. Zeile 1909 ff.).