Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz: BAFA veröffentlicht Handreichung zum Schutz von Kinderrechten

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verpflichtet Unternehmen ab einer bestimmten Größe, menschenrechtliche und bestimmte umweltbezogene Sorgfaltspflichten in ihren Lieferketten zu beachten. Da Kinder fast ein Drittel der Weltbevölkerung stellen, wirkt sich unternehmerisches Handeln in Lieferketten zwangsläufig auf sie aus. Zugleich sind Kinder eine besonders schützenswerte, weil äußerst vulnerable Gruppe. Als Maßnahmen zum Schutz der Kinder vor Ausbeutung sind die Verbote von Kinderarbeit und ihren schlimmsten Formen zentral im LkSG verankert.

Die am 25. Juni 2025 veröffentlichte Handreichung zielt darauf ab, Unternehmen bei der Berücksichtigung der Besonderheiten von Kinderrechten zu unterstützen. Es wird aufgezeigt, wo die Ursachen von Kinderrechtsverletzungen liegen und wie sich Kinderarbeit besser identifizieren und bekämpfen lässt.