Neuer Zeitplan veröffentlicht: IReF kommt erst Ende 2029

Die Europäische Zentralbank (EZB) gibt den von ihr beaufsichtigten Banken mehr Zeit für die Implementierung des Integrated Reporting Framework (IReF). Die EZB gab am 4. Dezember einen neuen Zeitplan für die Umsetzung der Vorgaben zum statistischen Meldewesen bekannt.

Der Beginn der Meldungen nach IReF ist nun für das letzte Quartal 2029 geplant. Vorgeschaltet ist diesem Termin eine einjährige Pilotphase. Ursprünglich war der Go-Live für die Realisierung von IReF für 2027 vorgesehen gewesen. Einen detaillierten Implementierungsplan kündigte die EZB zur Veröffentlichung bis Ende 2025 an.

IReF, das neue Rahmenwerk zum statistischen Meldewesen, zielt darauf ab, den Meldeaufwand perspektivisch zu verringern und die Qualität der Daten zu erhöhen.

Mit dem neuen Zeitplan trägt die Aufsicht der regulatorischen Belastung europäischer Banken Rechnung und schreibt, damit solle eine „reibungslose Umsetzung gewährleistet“ werden.

Für die Banken bietet sich damit die Chance, die technische Umsetzung und die notwendige hohe Datenqualität für IReF sicher herzustellen.

Wir empfehlen Verantwortlichen, sich über Verbände und Verlautbarungen weiter regelmäßig zu informieren und sich frühzeitig mit den wesentlichen Implikationen für ihr Institut zu beschäftigen. Die zentralen Handlungsfelder lauten aus unserer Sicht:

  • Datenmanagement und Datengranularität: Durch die Granularität in IReF erhält die Aufsicht einen tiefen Einblick in die Datengrundlagen im Institut. Es ist daher wichtig, eine stringente Data Governance und Ownership für das Thema aufzubauen sowie Datenverfügbarkeit und -qualität herzustellen.
  • IT-Architektur: Es braucht eine leistungsstarke IT-Architektur, die mit etwaigen Korrektur- und Nachverarbeitungskapazitäten ausgestattet ist und ausreichende Analysemöglichkeiten und -Tools bietet. So kann vor Abgabe eine ausreichende Qualitätssicherung der Meldedaten erfolgen, und es ist sichergestellt, dass erforderliche Korrekturmeldungen vorgenommen werden können.
  • Prozesse und Methoden: Im Rahmen der Ablauforganisation sind die Prozesse und Methoden zu prüfen. Der Grund dafür ist, dass Korrekturen auf Meldebogen- oder Summenebene nicht mehr möglich sind. Abweichungen oder Fehler sollten daher möglichst früh in der Datenlieferstrecke über standardisierte Prozesse korrigiert und allen betroffenen Einheiten einheitlich zur Verfügung gestellt werden.
  • Organisation und Mitarbeitende: Sie werden sich Schritt für Schritt neuen Anforderungen ausgesetzt sehen. Verantwortliche sollten daher eine (stärkere) organisatorische Verzahnung von Meldewesen und Gesamtbanksteuerung etablieren sowie in die Datenanalysekompetenz der Mitarbeitenden investieren.
  • Impulse für die Steuerung: Auf dem Weg zum Integrated Reporting System (IRS) sind vor allem die regulatorischen Kennzahlen aus der Meldung beziehungsweise dem Reporting weiter in die Steuerung zu integrieren (Nachschau, Planung, Maßnahmen). Der umfassende und granulare Datenschatz sollte mehrwertstiftend in der Organisation genutzt werden.

Hier finden Sie die Veröffentlichung der EZB vom 4. Dezember 2024.