Omnibus-Paket zur Nachhaltigkeit: EU-Parlament billigt vorläufige Einigung zum Content-Vorschlag

In der Plenar-Sitzung am 16. Dezember 2025 hat das Europäische Parlament die im Trilog mit dem Rat der Europäischen Union erzielte vorläufige Einigung zum sog. „Content-Vorschlag“ (COM(2025)81) des Omnibus-I-Pakets gebilligt. 

Damit ist der Weg für die endgültige Annahme durch den Rat frei. Die vorläufige Einigung war zuvor von den zuständigen Ausschüssen des Rats und des Europaparlaments bestätigt worden.
Die endgültige Annahme des Textes durch den Rat ist eine reine Formsache. Vor der Parlamentsabstimmung hat der Rat signalisiert, dass er das heutige Votum des Plenums annehmen wird. Die von der vorläufigen Einigung umfassten Änderungen, bspw. zum Anwendungsbereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der CSRD (Richtlinie (EU) 2022/2464), sind damit auf europäischer Ebene beschlossen. Im letzten Schritt sind diese Änderungen nun in Form einer Änderungsrichtlinie im EU-Amtsblatt zu veröffentlichen. Ein Inkrafttreten der Änderungen erfolgt 20 Tage nach der Veröffentlichung im Amtsblatt. Die Mitgliedstaaten haben die Änderungen grundsätzlich 12 Monate nach deren Inkrafttreten in nationales Recht umzusetzen.
Lesen Sie hierzu auch den DK-Appel an den deutschen Gesetzgeber: Deutschland sollte die auf EU-Ebene vereinbarte Entlastung der perspektivisch nicht berichtspflichtigen Unternehmen sofort durch einen Quick-Fix im Handelsgesetzbuch verankern. Nur so werde unnötige Bürokratie schnellstmöglich abgebaut. Lesen Sie hierzu die DK-Pressemitteilung vom 16. Dezember 2025 unter diesem Link