Regierungsentwurf zum neuen CSRD-Umsetzungsgesetz zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen veröffentlicht

Am 3. September 2025 hat das Bundeskabinett den „Regierungsentwurf zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen in der durch die Richtlinie (EU) 2025/794 geänderten Fassung“ beschlossen. 
Mit dem Entwurf soll sichergestellt werden, dass die Bundesrepublik Deutschland ihrer unionsrechtlichen Verpflichtung zur Einführung einer Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen schnellstmöglich nachkommt.
Der Regierungsentwurf entspricht im Wesentlichen dem Referentenentwurf vom 10. Juli 2025. So sieht er weiterhin eine Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen der sog. ersten Welle ab dem Geschäftsjahr 2025 vor. Im Entwurf bereits berücksichtigt ist die durch Richtlinie (EU) 2025/794 (sog. „Stop-the-Clock“) vorgesehene Verschiebung des Beginns der Berichtspflicht für Unternehmen der sog. zweiten und dritten Welle.
Den Regierungsentwurf, der nun zur weiteren Beratung an den Bundestag weitergeleitet wird, finden Sie hier; ein Infopapier mit Fragen und Antworten zu dem Regierungsentwurf an dieser Stelle.