Regierungsentwurf zur Änderung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes veröffentlicht

Am 3. September 2025 hat das Bundeskabinett eine Änderung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes beschlossen. Die Berichtspflicht über das Einhalten von Sorgfaltspflichten soll entfallen – Unternehmen werden dadurch spürbar von Bürokratie entlastet.

Mit dem Gesetzentwurf zur Änderung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes will die Bundesregierung Unternehmen entlasten, ohne die Standards im Bereich der Menschenrechte abzusenken. Die Berichtspflicht entfällt, Bußgelder sollen nur noch bei schweren Verstößen verhängt werden. Bis zur Umsetzung der EU-Lieferkettenrichtlinie soll das nationale Gesetz in dieser Form gelten und zur Stärkung der deutschen Wirtschaft beitragen. Weiterführende Informationen finden Sie in der Pressemitteilung der Bundesregierung.