Trilog zu den Vereinfachungen der Nachhaltigkeitsberichterstattung im Rahmen des Omnibus-Pakets I mit vorläufiger politischer Einigung abgeschlossen
Am 26. Februar 2025 hatte die Europäische Kommission den Vorschlag für das erste Omnibus-Paket veröffentlicht. Dieses Paket umfasst Änderungen an der CSRD (Richtlinie (EU) 2022/2464), der CSDDD (Richtlinie (EU) 2024/1760), der EU-Bilanzrichtlinie (Richtlinie 2013/34/EU) sowie der EU-Abschlussprüfungsrichtlinie (Richtlinie 2006/43/EG) und hat zum Ziel umfangreiche Erleichterungen bei der Pflicht zur und den Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung einzuführen.
Die am 18. November 2025 begonnenen interinstitutionellen Trilog-Verhandlungen zwischen Rat, Kommission und Parlament der EU wurden am 9. Dezember 2025 mit einer vorläufigen politischen Einigung abgeschlossen. Die Co-Gesetzgeber haben sich darauf verständigt, den Anwendungsbereich der Berichtspflicht künftig deutlich zu verkleinern. Betroffen sind danach nur noch Unternehmen bzw. Konzerne mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden und Nettoumsatzerlösen von über 450 Mio. Euro.
Die Abstimmung zur finalen Annahme des Gesetzestextes soll durch den Europäischen Rat am 10. Dezember 2025 und durch das Europäische Parlament am 16. Dezember 2025 erfolgen. Nach Veröffentlichung im EU-Amtsblatt muss die Änderungsrichtlinie von den Mitgliedsstaaten noch in nationales Recht umgesetzt werden, um Rechtskraft zu erlangen. Erste Inhalte der vorläufigen Einigung finden sich in einer Pressemitteilung des EU-Parlaments und einer Pressemitteilung des EU-Ministerrats.