Vorschlag der EU-Kommission zur Verkürzung des Abrechnungszyklus für EU-Wertpapiere von zwei auf einen Tag

Am 12. Februar 2025 hat die EU-Kommission vorgeschlagen, den Abrechnungszeitraum für EU-Transaktionen mit übertragbaren Wertpapieren von zwei auf einen Tag zu verkürzen. Die vorgeschlagene Gesetzesänderung würde den Abrechnungszyklus für Wertpapiere – wie Aktien oder Anleihen, die an EU-Handelsplätzen gehandelt werden – von zwei Geschäftstagen (dem so genannten „T+2“) auf einen Tag nach dem Handel („T+1“) verkürzen.

Unter „Settlement“ versteht man den Prozess, bei dem der Käufer das Wertpapier und der Verkäufer das Geld erhält. Die Umstellung auf T+1 zielt darauf ab, die Effizienz und Wettbewerbsfähigkeit der nachbörslichen Finanzmarktdienstleistungen in der EU zu stärken, die für eine gut funktionierende Spar- und Investitionsunion (SIU) unerlässlich sind.
Der Vorschlag wird nun dem Europäischen Parlament und dem Rat zur Prüfung und Annahme vorgelegt. Die Änderungen treten in Kraft, sobald die Mitgesetzgeber eine Einigung über den Vorschlag erzielt haben und dieser im Amtsblatt der EU veröffentlicht wurde. 
Weiterführende Informationen sowie den Vorschlag der Kommission zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 909/2014 (Zentralverwahrerverordnung) in Bezug auf kürzere Abwicklungszeiten in der EU finden Sie unter diesem Link