Regulierung Kryptowerte, grauer Kapitalmarkt und Schattenbanken: Mit Blick auf die genannten Produkte und Segmente soll die bestehende Regulierung auf Fehllagen überprüft und Lücken gegebenenfalls geschlossen werden. Hier wird es wichtig sein, Risiken für die Finanzstabilität außerhalb des regulierten Sektors konsequent zu adressieren. Bei Kryptowerten wird es auf Augenmaß ankommen, damit die Regulierung wohl gegen Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft abgewogen wird.
Absicherung und Vorsorge: Die bisherige Riester-Rente soll in ein neues Vorsorgeprodukt überführt werden, das keine zwingenden Garantien und geringere Verwaltungskosten vorsieht. Eine besondere Förderung von Beziehern geringerer Einkommen soll ebenso geprüft werden wie eine Ausweitung des Kreises der Förderberechtigten. Die betriebliche Altersversorgung soll verbessert und ein Altersvorsorgedepot eingerichtet werden.
Viele Details zur Umsetzung sind noch unklar, aber im Kern soll durch die Maßnahmen die Altersvorsorge für viele Menschen in Deutschland verbessert werden.
Basiskontenentgelte und Dispozinsen/Provisionen für Finanzberatung: Eine gute Nachricht für Makler und Finanzberater ist der grundsätzliche Erhalt der Möglichkeiten zur honorarbasierten Beratung auf der einen und zur provisionsbasierten auf der anderen Seite. Die Abkehr von einem Provisionsverbot, die auch auf EU-Ebene bereits stattgefunden hat, wird unterstrichen. Ferner sollen Fehlanreize in der Finanzberatung noch besser verhindert werden.
Bei den Themen Basiskostenentgelte und Dispozinsen sollten die Institute in den kommenden Monaten die politische Diskussion gut verfolgen. Denn zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher soll überprüft werden, ob Kostendeckel erforderlich sind oder ob an der bisherigen Rechtslage festgehalten wird.
Nachhaltigkeit und Bürokratieabbau: Ein zentraler Punkt im Koalitionsvertrag ist die perspektivische Abschaffung des nationalen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) und somit das Streichen der Berichtspflichten, die es vorsieht. Geregelt werden solche Aspekte künftig also allein durch die entsprechenden EU-weiten Richtlinien CSRD und CSDDD.
Gerade für die Finanzindustrie könnte sich der Wegfall von Lieferkettensorgfalts- und Transparenzpflichten in Sachen Bürokratieaufwand positiv auswirken (lesen Sie hier auch unseren aktuellen „Fahrplan zur ESG-Regulierung für Finanzunternehmen“). Ferner erwähnen die Regierungsparteien im Koalitionsvertrag ausdrücklich ihre Unterstützung der geplanten Maßnahmen im Omnibus-Paket.