Umsetzung der MiCAR-Regeln: Das Kryptomärkteaufsichts­gesetz kommt

Mit dem neuen Gesetz rückt ein weiterer Baustein für vertrauenswürdige Kryptomärkte näher.

Keyfacts:

  • Der deutsche Gesetzgeber überführt aktuell die EU-Richtlinie MiCAR in nationale Regelungen.
  • Mit dem Finanzmarktdigitalisierungsgesetz (FinmadiG) und dem Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KMAG) werden gänzlich neue Regelungen geschaffen und bestehende Gesetze angepasst – dabei werden etwa die Begriffe „Kryptowerte“ und „Kryptoverwahrgeschäft“ neu definiert.
  • Unser Fazit: Mit der regulatorischen Klarheit wird der Krypto-Standort Deutschland gestärkt.

Bei der Umsetzung der Markets in Crypto Assets Regulation (MiCAR) passen die EU-Staaten ihre nationale Gesetzgebung aktuell nach den Vorgaben der Verordnung an. Deutschland hat dafür einen Referentenentwurf für ein Finanzmarktdigitalisierungsgesetz (FinmadiG) vorgelegt.

Dieses enthält wiederum ein Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KMAG) und Anpassungen der bereits bestehenden regulatorischen Rahmenbedingungen – also etwa des Kreditwesengesetzes, des Geldwäschegesetzes, von Wertpapiergesetzen sowie des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG).

Neue Kryptoregelungen: Überwachungsbehörde wird die BaFin

Eine der Neuerungen: Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wird als zuständige Aufsichtsbehörde für die MiCAR-Regelungen bestimmt. Sie soll künftig die Überwachung der MiCAR-Regelungen verantworten.

Geregelt werden außerdem die dafür notwendigen Befugnisse der BaFin, wie das Einschreiten gegen unerlaubte Geschäfte, ihre Rolle im Zulassungsverfahren, die Regelung der Auskünfte und Prüfungen oder die Maßnahmen im Hinblick auf das öffentliche Angebot und den Handel.

Die BaFin kann mit einer Anordnung den Handel bis zu 30 Tage aussetzen, wenn beispielsweise Werte ohne genehmigtes Whitepaper öffentlich angeboten oder andere Anforderungen der MiCAR nicht eingehalten werden.

Finanzmarktstabilität und Verbraucherschutz im Blick

So kann sie unter anderem von Anbietern vermögenswertreferenzierter Token verlangen, ihr Whitepaper zu verändern, zu aktualisieren oder neue Informationen in dieses aufzunehmen, wenn das aus Gründen der Finanzmarktstabilität oder zum Schutz der Anleger geboten erscheint.

Der BaFin wird das Recht eingeräumt, die Öffentlichkeit über Tatsachen zu informieren, die den Verdacht auf unerlaubte Geschäfte begründen. Außerdem soll sie, unter anderem aus Erwägungen des Kleinanlegerschutzes, „alle wesentlichen Informationen“ bekanntmachen dürfen, die die Bewertung von Kryptowerten beeinflussen könnten.

Neue Begriffsdefinitionen: „Kryptowerte“ vs. „Kryptografische Instrumente“

Weiterer Baustein des Regelungskatalogs: Der Begriff „Kryptowerte“ wird neu definiert und neben ihn tritt zusätzlich der Begriff „kryptografische Instrumente“. Die bisherige deutsche Definition von „Kryptowerte“ wird durch den Begriff „kryptografische Instrumente“ ersetzt.

Diese sind laut Referentenentwurf „digitale Darstellungen eines Wertes, der von keiner Zentralbank oder öffentlichen Stelle emittiert wurde oder garantiert wird und nicht den gesetzlichen Status einer Währung oder von Geld besitzt, aber von natürlichen oder juristischen Personen aufgrund einer Vereinbarung oder tatsächlichen Übung als Tausch- oder Zahlungsmittel akzeptiert wird oder Anlagezwecken dient und der auf elektronischem Wege übertragen, gespeichert und gehandelt werden kann“.

Damit sollen all jene Kryptowerte regulatorisch erfasst werden, die nicht bereits durch konkurrierende Regelungen wie MiCAR, eWpG, das ZAG oder die Verordnung für Kryptofondsanteile (KryptoFAV) abgedeckt werden – also  Kryptowerte, Kryptowertpapiere, E-Geld oder Kryptofondsanteile.

Kryptoverwahrung künftig Dienstleistung im Sinne der MiCAR

Auch der Begriff der Kryptoverwahrung wird künftig anders verwendet werden müssen. Denn damit wird die Dienstleistung im Sinne der MiCAR gemeint sein, und zwar – so der Entwurf – die Verwahrung, Verwaltung und Sicherung kryptografischer Instrumente oder die Sicherung privater kryptografischer Schlüssel für andere.

Aus unserer Sicht bringt die mit dem KMAG einhergehende regulatorische Klarheit für alle Marktteilnehmer Vorteile. Damit stärkt der Schritt den Krypto-Standort Deutschland weiter. Und doch bleibt es eine Aufgabe für die Zukunft, die Finanzmarktstabilität, den Verbraucherschutz und Innovationsfreude auch gleichermaßen zu fördern.