MiCAR umsetzen, Risiken begrenzen: Jetzt kommen FinmadiG und KMAG

Die Umsetzung des neuen Kryptoregimes in Deutschland

Keyfacts:

  • Die EU-Verordnung MiCAR schafft Raum für tokenisierte Finanzinnovationen.
  • Zwei neue Gesetze, das Finanzmarktdigitalsierungsgesetz (FinmadiG) und das Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KMAG) regeln die Umsetzung der MiCAR in Deutschland.
  • Dadurch entstehende Geldwäsche- und IT-Risiken begrenzt die EU durch die Novellierung der TFR und durch DORA

    Mit der Markets in Crypto Assets Regulation (MiCAR) hat die Europäische Union im Mai 2023 ein Rahmenwerk für Kryptowerte vorgelegt, die keine Finanzinstrumente sind. Die MiCAR gilt somit als kleine Schwester der MiFID – der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente.

    Neben dem DLT Pilot Regime soll die MiCAR Innovationen im Bereich der tokenisierten Finanzindustrie ermöglichen. In einem früheren Artikel haben wir die MiCAR bereits beschrieben.

    Umsetzung der MiCAR in Deutschland – FinmadiG und KMAG

    An einigen Stellen verweist die MiCAR generisch auf die zuständigen nationalen Behörden oder nationale Regelungen. Hier kommen zwei neue Bundesgesetze zum Tragen: Das Finanzmarktdigitalisierungsgesetz (FinmadiG) begleitet die Umsetzung der MiCAR in Deutschland ebenso wie das Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KMAG), in dem das Aufsichtshandeln der zuständigen Behörden detailliert wird.

    Das FinmadiG beschließt außerdem aus der MiCAR heraus notwendige Anpassungen bestehender Gesetze. Beispielsweise werden Crypto Asset Service Provider (CASP) und Emittenten von vermögenswertreferenzierten Token nach MiCAR künftig zu den Geldwäscheverpflichteten gehören, so wie es Paragraf 2 des Geldwäschegesetzes (GwG) regelt.

    Sie müssen Kundensorgfaltspflichten anwenden, also ihre Kunden und deren Mittelherkunft identifizieren, und diverse weitere Anforderungen aus dem Gesetz anwenden. Das erfordert Anpassungen im GwG und im Kreditwesengesetz (KWG) sowie in den Befugnissen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

    Anpassungen auch in weiteren Gesetzen

    Auch im Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB), dem Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (SAG), dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) und dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) werden unter anderem punktuelle Anpassungen nötig.

    Sie beziehen sich insbesondere auf die Zuständigkeiten und Aufsichtsbefugnisse der jeweiligen Aufsichtsbehörden, einschließlich der Sanktionierung von Rechtsverstößen.

    Die MiCAR ermöglicht Finanzinnovationen, die Unternehmen ein enormes Entwicklungspotenzial bieten. Mit diesem Schritt gehen aber auch Risiken einher: So besteht etwa die Gefahr, dass die neuen Technologien zur Geldwäsche missbraucht werden oder die Resilienz der Infrastruktur leidet. Daher sind mit Blick auf tokenisierte Finanzprodukte aktuell noch zwei weitere Regulierungswerke von Bedeutung.

    TFR und DORA werden Risiken einer tokenisierten Finanzindustrie begrenzen

    So wird die Transfer of Funds Regulation (TFR) in ihrer novellierten Fassung (voraussichtlich Mitte 2024) nicht nur die Identifikation von Sender und Empfänger bei Geldtransfers einfordern, sondern auch bei Transfers von Krypto-Coins und -Token Anwendung finden.

    Außerdem hat die EU, unabhängig von den Entwicklungen der Krypto-Industrie, erkannt, dass die Stabilität der IT-Systeme für Wirtschaft und Gesellschaft von kritischer Bedeutung ist und deshalb im Digital Operational Resilience Act (DORA) bereits im Dezember 2022 weitere Maßnahmen festgeschrieben. Diese sind bis Januar 2025 umzusetzen und sollen die Sicherheit und Zuverlässigkeit der modernen Finanzindustrie stärken.

    EU-Ebene und Bundesgesetze: Rechtsakte zügig umsetzen

    Mit MiCAR, DORA und TFR hat die EU die angekündigten Maßnahmen zur Digitalisierung des europäischen Finanzmarkts ergriffen, aber auch Handlungsbedarf bei den Instituten ausgelöst. Parallel dazu hat die Bundesregierung das FinmadiG und das KMAG als Umsetzungsinstrumente auf den Weg gebracht.

    All diese Rechtsakte sind mit Inkrafttreten zielstrebig und lückenlos umzusetzen. Die nachstehende Aufstellung fasst kompakt zusammen, was sie auszeichnet und welche Notwendigkeiten sich für Institute daraus ergeben.

    Diese Gesetze regeln in Zukunft Crypto Assets in Deutschland: