Was der Pillar 3 Data Hub für Banken bedeutet

Säule-3-Offenlegungen werden erstmals zentral zugänglich und vergleichbar

Keyfacts:

  • Am 26. Januar 2026 geht der Pillar 3 Data Hub als zentrale Plattform für Säule-3-Offenlegungsdaten live.
  • Große Banken müssen ihre Offenlegungsdaten künftig in standardisierten Formaten einreichen.
  • Die Standardisierung schafft Transparenz und eröffnet Spielräume für Automatisierung und Benchmarking.

Am 12. Februar 2025 hat die Europäische Bankenaufsichtsbehörde EBA die finalen technischen Durchführungsstandards (ITS) für den Pillar 3 Data Hub (P3DH) veröffentlicht. Der neue Plattform dient künftig als zentrale Stelle für die Veröffentlichung aller Säule-3-Offenlegungen nach der Capital Requirements Regulation III (CRR III).

Ziel ist es, Säule-3-Daten für Banken, Investoren, Aufsichtsbehörden und weitere Marktteilnehmer leichter zugänglich zu machen. Die Plattform ermöglicht einen einheitlichen Zugriff auf Offenlegungsdaten, deren Weiterverwendung sowie den gleichzeitigen Download von Informationen mehrerer Institute. Durch ein harmonisiertes Datenformat sollen Transparenz und Vergleichbarkeit im europäischen Bankensektor deutlich steigen.

Zeitplan und Go-Live

Nach der Veröffentlichung des finalen technischen Onboarding-Pakets im ersten Halbjahr 2025 startete die schrittweise Anbindung der Institute. Zunächst wurden zwischen Juni und September 2025 große Banken auf höchster Konsolidierungsebene eingebunden. Ende 2025 folgten weitere Institute sowie große Tochtergesellschaften.

Mit dem Go Live des Pillar 3 Data Hub am 26. Januar 2026 ist die Plattform offiziell aktiv. Ab diesem Zeitpunkt beginnt eine Übergangsphase für Offenlegungen mit den Referenzdaten Juni, September und Dezember 2025. In dieser Phase veröffentlichen große Institute ihre Berichte weiterhin auf der eigenen Website und übermitteln die Daten anschließend an den Data Hub.

Ebenfalls im Januar 2026 veröffentlicht die EBA einen detaillierten Leitfaden. Dieser beschreibt die Gesamtprozesse rund um Onboarding, Datenübermittlung, Veröffentlichung und Offboarding.

Welche Daten Banken liefern müssen

Die Datenübermittlung an den Pillar 3 Data Hub umfasst zwei Hauptkomponenten. Zum einen liefern große Banken quantitative Säule-3-Daten in einem strukturierten CSV-Format auf Basis der sogenannten eXtensible Business Reporting Language (xBRL). Dabei handelt es sich um einen internationalen Standard, der Finanzdaten eindeutig kennzeichnet und maschinenlesbar macht. Fehlende Datenpunkte müssen kurz erläutert werden.

Zum anderen sind qualitative Angaben inklusive Freigaben und Bestätigungen in einem maschinenlesbaren PDF-Format einzureichen. Beide Datentypen werden je Themenbereich in separaten ZIP-Dateien übermittelt.

Bereits vor der ersten Datenlieferung waren organisatorische und technische Vorbereitungen notwendig. Dazu zählten unter anderem die Benennung von bankseitigen Ansprechpartner:innen sowie die Registrierung für die EUCLID-Plattform, das zentrale System der EBA für Datenübermittlung und technische Validierung.

Bei der Einreichung prüft die EBA die Daten ausschließlich auf technische Konsistenz. Die inhaltliche Verantwortung für Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben verbleibt vollständig bei den Instituten.

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Übergangsphase und weiterer Ausblick

Mit dem Offenlegungsstichtag 31. Dezember 2025 endete die Übergangsperiode. Ab diesem Zeitpunkt dient der Pillar 3 Data Hub als zentrale Quelle für Säule-3-Angaben. Da Banken ihre Offenlegungsberichte für diesen Stichtag in der Regel erst im zweiten Quartal 2026 veröffentlichen, bietet sich dieser Zeitpunkt an, um die neuen Prozesse erstmals im Regelbetrieb zu testen.

Mögliche Anpassungen interner Abläufe sollten daher frühzeitig identifiziert und umgesetzt werden.

Für kleine und nicht-komplexe Institute (SNCI) bereitet die EBA die Offenlegungsdaten zentral auf Basis bereits vorliegender aufsichtsrechtlicher Meldungen auf. Der Prozess und die genauen Anforderungen, insbesondere mit Blick auf qualitative Angaben, werden derzeit noch konsultiert. Voraussichtlich stehen die entsprechenden Informationen erstmals für den Stichtag 31. Dezember 2025 im Pillar 3 Data Hub zur Verfügung.

Welche Chancen Banken nutzen können

Die Umstellung auf neue Datenformate und Zulieferungsprozesse bietet Banken die Möglichkeit, noch bestehende manuelle Schritte im Offenlegungsprozess zu überprüfen und zu automatisieren.

Über das seit Dezember 2025 verfügbare EBA-Datenportal EDAP sind die veröffentlichten Daten für alle zugänglich. Nutzer können Kennzahlen abrufen, Banken und Länder direkt vergleichen und interaktive Dashboards – unter anderem für Risiko- und ESG-Kennzahlen – nutzen sowie Daten für eigene Analysen herunterladen.

Für Institute eröffnet sich damit die Chance, regulatorische stärker für die eigene Steuerung zu nutzen – etwa durch automatisiertes Benchmarking gegenüber relevanten Wettbewerbern.

Darüber hinaus bildet der Pillar 3 Data Hub eine wichtige Datenquelle für weitere europäische Initiativen wie den geplanten European Single Access Point (ESAP), der den Zugang zu Unternehmens- und Finanzdaten in der EU bündeln soll.

Der Pillar 3 Data Hub ist damit mehr als eine Veröffentlichungsplattform. Er verändert die Art und Weise, wie Säule-3-Daten bereitgestellt, genutzt und verglichen werden. Für Banken bedeutet das nicht nur zusätzliche Anforderungen, sondern auch die Chance, Transparenz zu erhöhen und interne Prozesse zu optimieren.

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