Wie gehe ich mit PDF-Dokumenten um?
Das BFSG bezieht sich hauptsächlich auf Produkte und Dienstleistungen in Bereichen wie IT, Kommunikation und Onlinehandel. Ob es konkret PDF-Dokumente auf Banken-Websites einschließt, hängt davon ab, ob diese Dokumente als Teil eines Produkts oder einer Dienstleistung gelten, die unter die Anforderungen des BFSG fallen.
Die Barrierefreiheit von PDF-Dokumenten ist zum Beispiel dann relevant, wenn die PDF-Dokumente als Teil einer digitalen Dienstleistung bereitgestellt werden. Technisch spricht man von einem barrierefreien PDF, wenn es den Anforderungen des Standards PDF/UA (Universal Accessibility) nach ISO 14289 entspricht. PDF/UA ist international anerkannt und definiert technische Anforderungen mit 31 Prüfpunkten und insgesamt 136 Fehlerbedingungen.
Sie müssen erfüllt sein, damit ein PDF-Dokument barrierefrei ist. Dazu gehören unter anderem die korrekte Strukturierung des Dokuments, die Verwendung von Tags, alternative Texte für Bilder und eine logische Lesereihenfolge. Ein Teil dieser Anforderungen erfordert eine Prüfung durch einen Menschen, andere lassen sich maschinell testen.
Die Umsetzung der PDF/UA Anforderungen ist ein komplexer Vorgang. Der Stand der Barrierefreiheit von PDFs hängt dabei stark vom verwendeten Output-System und der Art und Weise ab, wann und wie die Dokumente gespeichert und verwaltet werden.
Barrierefreie PDFs erfordern eine sorgfältige Planung und oft auch das Anpassen vorhandener Prozesse und Systeme sowie eine spezielle Vor-Konfigurationen der Quelldatei. Eine Faustregel gilt jedoch immer: Kein PDF-Dokument ist mit der Erstellung barrierefrei – es sind immer manuelle Nacharbeiten notwendig.
Reicht ein Overlay im Browser für digitale Barrierefreiheit?
Kennen Sie die kleinen, runden Buttons, die häufig am Rand einer Webseite schweben und eine Figur oder eine Person im Rollstuhl abbilden? Wer darauf klickt, öffnet ein Kontextmenü, in dem zum Beispiel Textgröße, Kontraste und Zeichenabstand angepasst werden können. Das Versprechen dieser sogenannten Overlays: Sie sorgen mit geringem Aufwand für BFSG-konforme digitale Barrierefreiheit.
Leider können sie aber nicht alle Bereiche und Inhalte gemäß den Anforderungen der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) abdecken, da sie nicht direkt das DOM (Document Object Model) der HTML ändern können. Tatsächlich wird diese Art von Software häufig auch als „Disability Dongle“ bezeichnet – also als eine Softwarelösung, die im Design- und Entwicklungsprozess keine Betroffenen mit einbezogen hat und eigentlich nur eines tut: die Aufmerksamkeit für Menschen ohne Behinderung auf das Thema lenken.
Es gibt viele Untersuchungen, die zeigen, dass die Verwendung von Overlays von Betroffenen nicht als unterstützend wahrgenommen wird und auch nicht die Versprechungen der gesetzlichen Konformität erfüllen kann. Die Antwort auf die Frage lautet daher: Nein.
Wie gehe ich mit Grafiken zu Kursentwicklungen um, die sich stetig aktualisieren?
Aktienkurse ändern sich laufend und einige Kundenportale von Banken oder Wertpapierhäusern sind genau darauf ausgerichtet: das Verfolgen, Kaufen und Verkaufen in Echtzeit. Für blinde Menschen, die mittels Screenreader, Sprachausgabe oder Braillezeile Daten lesen, ist das jedoch problematisch, da sie Informationen nur linear erfassen können.
Bei einer großen Anzahl von Aktien und Updates in kurzer Zeit führt das dazu, dass die Menge der vorgelesenen Werte die Nutzenden überfordert. Andererseits kann sich der Kurs der ersten Aktie bereits geändert haben, während die vierte Aktie noch vorgelesen wird. Das schränkt das Trading erheblich ein.
Wie also damit umgehen? Eine nicht lineare Darstellung ist mit heutigen Technologien nicht 1:1 realisierbar. Es gibt aber auch andere Lösungsansätze. Eine Trading-Plattform für Blinde ist daher nicht unmöglich und wäre sicherlich ein Alleinstellungsmerkmal für Unternehmen – gleichzeitig sind solche Umsetzungen aber nicht unmittelbar vom Gesetz gefordert und können mit einem Hinweis auf eine „unverhältnismäßige Belastung“ mit einhergehender Dokumentation und einer Anzeige gegenüber der Marktüberwachung erfasst werden.
Wie gehe ich Schritt für Schritt bis zum Inkrafttreten des BFSG vor?
Die Umsetzung des BFSG wirft viele Fragen auf. Je nachdem, an welchem Punkt im Implementierungsprozess sich ein Unternehmen aktuell befindet, können es ganz unterschiedliche sein. Während zu Beginn der Auseinandersetzung mit dem Thema die juristische Einordnung erfolgen sollte und ganz grundlegende Überlegungen und Entscheidungen stehen, können im Laufe der weiteren Entwicklung immer mehr individuelle und spezifische Fragen aufkommen.
Manche Frage kann leider aktuell noch nicht vollständig beantwortet werden, obwohl das Inkrafttreten des Gesetzes naht. Denn immer noch sind einige Punkte nicht vollständig von der Gesetzgebung geklärt. Hier können das einheitliche Vorgehen innerhalb einer Branche oder der Verweis auf die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV), die für die Bundesverwaltung erstellt wurde, eine Annäherung darstellen.
Das lenkt den Blick noch einmal auf das oben beschriebene Teamwork: In der Regel müssen mehrere Verantwortliche und Abteilungen zusammenarbeiten, um die Anforderungen des BFSG pünktlich und korrekt umzusetzen. Die Zeit läuft.