EU-Transaktionsmeldewesen im Umbruch

Gestiegene Datenanforderungen führen zunehmend zur Auslagerung von Transaktionsmeldungen

Keyfacts:

  • Transaktionsmeldungen werden für Finanzinstitute in der EU zunehmend aufwendiger. Insbesondere die häufig organisch gewachsene IT-Infrastruktur zur Meldung von Transaktionen führt zu hohen Kosten.
  • Gleichzeitig verschärfen sich die Anforderungen der Aufsichtsbehörden an die Qualität der gemeldeten Daten.
  • Perspektivisch zeichnet sich eine grundlegende Transformation des aufsichtsrechtlichen Meldewesens ab – weg vom derzeitigen Template-basierten Ansatz hin zur Übermittlung von qualitätsgesicherten granularen Daten an die Aufsichtsbehörden.

Transaktionsmeldungen bilden die Grundlage für eine wirksame Überwachung des Finanzmarktes durch Aufsichtsbehörden. Die Meldung von Wertpapiergeschäften begann in der EU mit der EU-Direktive MiFID I im Jahre 2004. Als Folge der Finanzkrise 2008/2009 beschlossen die G20- Staaten, „(…) wirksamere Instrumente zu schaffen, um große globale Firmen in die Verantwortung für die von ihnen eingegangenen Risiken zu nehmen.“ (OECD) Sukzessive wurde der Beschluss in der EU umgesetzt – unter anderem mit zusätzlichen Meldevorschriften gemäß den Verordnungen EMIR (Derivate), MiFIR (Wertpapiere und Derivate) sowie SFTR (Wertpapierleihegeschäfte). Um die Qualität und Effizienz zu optimieren, sind diese Meldevorschriften überarbeitet worden. So werden sich beispielsweise mit EMIR Refit (Regulatory Fitness and Performance Programme) zum April 2024 die Anforderungen an die Meldung von Derivaten grundlegend ändern.

Zunehmende Datenanforderungen treiben Kosten des Transaktionsmeldewesens

Finanzinstitute sehen sich mit der Herausforderung konfrontiert, zunehmend mehr und komplexere Daten aus ihren Systemen zu extrahieren. Laut einer Studie der EU-Kommission müssen betroffene Institute allein im Rahmen der drei Rahmenwerke EMIR, MiFIDII/MiFIR und SFTR über 1.600 Datenelemente berücksichtigen. Erschwert werden die Meldeverpflichtungen noch durch komplexe Marktoperationen, denen Finanzinstrumente unterliegen können, sowie fehlende verbindliche Marktstandards bei der Geschäftserfassung. Die resultierenden Kosten für IT-Lösungen und Personal des Meldewesens sind erheblich. Gemäß dieser Studie belaufen sich die durchschnittlichen laufenden Aufwände für das aufsichtsrechtliche Meldewesen einer Bank oder eines Finanzkonglomerats auf jährlich sechs Millionen Euro.

Erhebliche Aufwände trotz hohem Automatisierungsgrad der Meldekette

Typischerweise besteht die IT-Infrastruktur der Transaktionsmeldungen von Finanzinstituten heute im Kern aus einer zentralen Meldesoftware. Diese Software wird von den bestandsführenden Handels- und Nachhandelssystemen sowie von externen Quellen (z.B. Clearinghäuser) mit operationellen Daten beliefert und überführt diese in Meldedaten auf Basis spezifischer Meldetableaus. Anschließend werden sie an externe Transaktionsmelderegister ausgeleitet.

Der Nachteil dieser Lösung ist die Komplexität des Meldesystems. Denn interne Daten müssen dafür aus verschiedenen Systemen zusammengeführt und in externe Berichte umgewandelt werden. Obwohl die meisten Marktteilnehmer ihre Meldeverfahren weitgehend automatisiert haben, entstehen immer noch erhebliche Aufwände. Das liegt daran, dass sie ihre Systeme anpassen müssen, um den überarbeiteten Meldepflichten gerecht zu werden. Außerdem müssen sie sicherstellen, dass die Daten mit den entsprechenden Meldungen der Kontrahenten übereinstimmen und etwaige Fehler korrigieren.

Vereinfachung des Transaktionsmeldewesens durch BIRD und IReF

Zum Teil ließen sich die hohen Aufwände des Transaktionsmeldewesens jedoch vermeiden. In ihrem Fitness Check der aufsichtsrechtlichen Anforderungen in der EU stellt die EU-Kommission fest, dass die Datenanforderungen verschiedener Melderegime in der EU teilweise redundant und inkonsistent seien. Mit ihrer aufsichtsrechtlichen Strategie möchte sie in Zukunft mehr Kohärenz und Harmonisierung der Berichtsanforderungen herstellen. Das soll den Einsatz moderner Daten-Technologien sowie die gemeinsame Nutzung von Daten über die verschiedenen Meldevorschriften hinweg vereinfachen.

In diesem Kontext erwägen die EU-Aufsichtsbehörden, das Meldewesen grundlegend zu überarbeiten: Statt vordefinierter Meldetabellen sollen nun qualitätsgesicherte granulare Daten direkt aus den Systemen der Marktteilnehmer übermittelt werden. Hierzu empfiehlt sich die Verwendung eines einheitlichen Datenkatalogs. Mit dem „Banks’ Integrated Reporting Dictionary“ (BIRD) befindet sich ein solcher bereits in der Entwicklung. Als erste Ausbaustufe für die Umsetzung des granularen Meldewesens ohne Templates könnte das „Integrated Reporting Framework“ (IReF) fungieren. IReF soll die statistischen Datenanforderungen des Eurosystems an Banken in einen einheitlichen, standardisierten Berichtsrahmen zusammenführen, der im gesamten Euroraum gilt. Das heutige „Data Reporting“-Modell wird damit zu einem “Data Sharing”-Modell.

Ausblick auf die weitere Entwicklung des Transaktionsmeldewesens

Wir empfehlen meldepflichtigen Instituten, folgende drei zentrale Schritte zu prüfen, um sich auf die kommenden Herausforderungen des Transaktionsmeldewesens vorzubereiten:

  1. Weitere Automatisierung der Prozesse zur Meldung von Transaktionen unter Einsatz von modernen Datentechnologien, insbesondere im Hinblick auf die Abstimmung der Meldungen mit Kontrahenten und auf Fehlerkorrekturen.
  2. Auslagerung der technischen Meldungserstellung und damit verbundener technischer Abstimmungs- und Kontrollprozesse an Service-Anbieter. Diese externen Meldelösungen sind meist kostengünstiger als interne Lösungen und bieten typischerweise nützliche Zusatzdienste wie Melde-Cockpits, erweiterte Datenanalysen, Anreicherung mit Meldedaten von Drittanbietern sowie die Benachrichtigung der Meldebehörden über signifikante Meldeverstöße. Insbesondere für kleine und mittelgroße Finanzinstitute ist eine Auslagerung der Meldungserstellung oft sinnvoll, da solche Institute typischerweise einen geringeren Automatisierungsgrad der internen Meldelösung aufweisen.
  3. Im Zuge der Umsetzung des granularen Meldewesens ohne Templates: Umbau der heutigen Meldearchitektur hin zu einer zentralen Datenplattform mit qualitätsgesicherten granularen Daten. Die Umbaukosten dafür sollten durch die zu erwartenden niedrigeren laufenden Kosten längerfristig kompensiert werden.