EU-Kleinanlegerstrategie RIS: Die Ergebnisse einer KPMG-Vorstudie

KPMG-Vorstudie zur RIS

Wertpapierfirmen sollten zeitnah die Auswirkungen analysieren und Maßnahmen planen

Keyfacts:

  • EU-Parlament und -Rat diskutieren derzeit den Vorschlag der Kleinanlegerstrategie – eine finale Änderungsrichtlinie wird für Mitte oder Ende 2024 erwartet.
  • Eine KPMG-Vorstudie gemeinsam mit einer Bank macht deutlich: Die Herausforderungen durch die Retail-Investment-Strategie (RIS) für Wertpapierinstitute sind enorm.
  • Das Klären strategischer Implikationen und eine rechtzeitige Planung vor allem von IT-Ressourcen sollten zeitnah erfolgen.

Die Grundzüge der geplanten EU-Kleinanlegerstrategie (EU-Retail-Investment-Strategy, RIS) haben wir vor einigen Wochen beschrieben. Der Entwurf sieht umfangreiche Anpassungen und Auswirkungen für Wertpapierfirmen vor. Wir haben auch beschrieben, wie wichtig eine Balance zwischen überambitionierten Maßnahmen und sinnvollem Verbraucherschutz ist.

Durch die RIS sollen zum Beispiel Zuwendungen Dritter (Provisionen) in bestimmten Bereichen teilweise verboten werden. Anforderungen an Veröffentlichungen und Transparenz ändern sich, und auch in Sachen Governance und Marketing sind Neuerungen vorgesehen. Sie betreffen vor allem Aspekte im Wirkungsbereich von MiFID II. Auf die Firmen kommen bei Inkrafttreten hohe Aufwände für die Umsetzung zu. Und auch Kundinnen und Kunden müssten sich auf Änderungen einstellen.

Deshalb haben wir bei KPMG gemeinsam mit einer großen Genossenschaftsbank eine Analyse der Auswirkungen der RIS mit Fokus auf die MiFID-II-Anpassungen vorgenommen. Das Ziel: eine markt- und praxisrelevante Vorstudie, aus der die ersten Handlungsbedarfe klar hervorgehen.

RIS hätte Auswirkungen auf Geschäftsmodelle

Ein zentrales Ergebnis lautet, dass die Fülle und Komplexität der Anforderungen auch strategische Implikationen haben. Insbesondere das geplante Teil-Zuwendungsverbot wirft weitreichende Fragestellungen auf.

Sollten die RIS-Änderungen in diesem Maße und dieser Schärfe umzusetzen sein, müssen sich Wertpapierfirmen mit den strategischen Auswirkungen auf ihre Geschäftsmodelle befassen. Dann könnten die Firmen passende Maßnahmen frühzeitig einleiten.

Umsetzung würde hohen IT-Aufwand nach sich ziehen

Deutlich wurde in der Erst-Analyse auch, dass die Umsetzung vieler Themen einen hohen IT-Aufwand bedeuten würde. Hierbei sind besonders die MiFID-II-Themengebiete „Zuwendungen“, „Product Governance – Value-for-Money-Konzept“, „Geeignetheit und Angemessenheit“ sowie „Veröffentlichungen / Kostentransparenz-Templates“ zu nennen.

IT-Anpassungen an Kernprozessen einer Bank sind in aller Regel komplex und sollten für eine erfolgreiche und sinnvolle Umsetzung frühzeitig geplant werden. Insbesondere verfügbare Ressourcen sowie mögliche Release-Zeitpläne könnten zu Hindernissen führen.

Komplexere Prozesse und noch größere Informationsflut für Verbraucherinnen und Verbraucher

Das dritte Kernergebnis der Vorstudie: Viele Neuerungen würden bestehende Bankprozesse weiter verkomplizieren. Denn die Folge der Umsetzung sind ebenfalls komplexere und neue Prozesse. Dies, zusammen mit den avisierten Anforderungen an Finanzbildungsmaterialien für Verbraucherinnen und Verbraucher, würde eine noch größere Informationsflut bedeuten, als heute bereits vorgesehen ist.

Folglich kann für einige RIS-Änderungen argumentiert werden, dass die Ziele eines erhöhten Anlegerschutzes sowie einer Förderung der Teilnahme am Kapitalmarkt verfehlt würden.

Unsere Empfehlung: Wissen aufbauen und IT-Aufwände planen

Wir empfehlen Wertpapierfirmen, auf Basis dieser RIS-Version eine frühzeitige Betroffenheitsanalyse sowie das Erarbeiten von groben Handlungsbedarfen zur RIS durchzuführen.

Dieser Schritt ist ebenfalls sinnvoll, um die Organisation für das neue Thema zu sensibilisieren und Wissen vorausschauend aufzubauen. Der Bedarf nach Anpassungen der IT und die daraus folgenden Aufwände sollten zeitnah in den relevanten Planungsprozessen berücksichtigt werden.