Neue EU-Richtlinie IRRD: Versicherer müssen abwicklungsfähig werden

Mit welchen Herausforderungen Unternehmen rechnen sollten.

Keyfacts:

  • Für das Krisenmanagement im Bankensektor spielt die Abwicklungsplanung bereits eine zentrale Rolle. Mit der geplanten EU-Richtlinie IRRD (Insurance Recovery and Resolution Directive) wird das Konzept auf den europäischen Versicherungssektor ausgeweitet.
  • Die betroffenen Unternehmen werden Vorkehrungen treffen müssen, um ihre Abwicklungsfähigkeit sicherzustellen.
  • Eine Erstanwendung der IRRD wird voraussichtlich 2026 auf deutsche Versicherungsunternehmen zukommen.

Während Turbulenzen im Bankensektor im Frühjahr 2023 erneut für Beunruhigung sorgten, erscheinen Krisen von Versicherern seltener in den Schlagzeilen. Dennoch können auch ungeordnete Ausfälle von Versicherern zu erheblichen Konsequenzen führen, wie eine im Oktober 2021 veröffentlichte Untersuchung der European Insurance and Occupational Pensions Authority (EIOPA) aufzeigt.

Heterogene Regelungen für die Abwicklung von Versicherern in der EU

Die EIOPA analysierte hierzu Ausfälle und Beinahe-Ausfälle europäischer Versicherungsunternehmen im Zeitraum 1999 bis 2020. In ihrem Datensatz sind 93 Fälle enthalten, in denen nationale Behörden unterschiedliche Abwicklungsinstrumente einsetzten, beispielsweise die Schließung und Liquidation oder den Verkauf des betroffenen Unternehmens. Von den betrachteten Abwicklungsfällen führte knapp ein Drittel zu Verlusten bei den Versicherten. Ebenso kam es in etwa einem Drittel der Fälle zum Einsatz externer Mittel, insbesondere aus entsprechenden Sicherungssystemen.

Derzeit sind die nationalen Regelwerke zum Schutz von Versicherungsnehmern und zur Abwicklung von Versicherern innerhalb der EU sehr heterogen. Wie die EIOPA in ihrer Untersuchung darlegt, kann dies die Arbeit der nationalen Behörden im Abwicklungsfall behindern – insbesondere bei grenzüberschreitend tätigen Versicherungsgruppen.

IRRD: Neue EU-Vorschriften für die Abwicklungsplanung von Versicherungsunternehmen

Am 14. Dezember 2023 erzielten die EU-Institutionen eine vorläufige Einigung in den Trilog-Verhandlungen, welche unter anderem die Insurance Recovery and Resolution Directive (IRRD) in Kraft setzt. Mit der IRRD wird erstmals ein EU-weit harmonisierter Rahmen zur Abwicklung von Versicherern, die in Schieflage geraten sind, geschaffen. Die nun durch die EU-Mitgliedsstaaten zu erfolgende Umsetzung in nationales Recht bedeutet erfahrungsgemäß, dass erstmals im Jahr 2026 Abwicklungspläne erstellt werden müssen.

Die Rolle der Abwicklungsplanung im Krisenmanagement

Die Abwicklungsplanung wurde in Folge der Finanzkrise – 2007 bis 2008 – konzipiert, um Alternativen zum regulären Insolvenzverfahren zu schaffen, da letzteres im Falle der großen und stark vernetzten Unternehmen der Finanzbranche häufig nicht umsetzbar ist.

Abwicklungspläne sollen den Behörden ermöglichen, rasch einzugreifen, wenn ein Unternehmen auszufallen droht. Werden Abwicklungsinstrumente angewendet, können negative Auswirkungen auf die Kundschaft, das Finanzsystem und die Gesellschaft begrenzt werden. Steuergelder sollen dabei nicht eingesetzt werden.

Instrumente zur Versicherungsabwicklung im IRRD-Entwurf: Eine Übersicht

Der derzeit diskutierte IRRD-Entwurf bietet den Behörden folgende Instrumente zur Abwicklung von Versicherern:

  • Solvent-Run-Off-Management: Die Behörden entziehen dem Versicherer die Zulassung zum Abschluss neuer Versicherungsverträge und beenden dessen Tätigkeiten.
  • Transferinstrumente: Die Behörden übertragen das Unternehmen oder Teile davon auf ein Brückenunternehmen, eine Zweckgesellschaft oder einen anderen Erwerber.
  • Bail-in: Die Kapitalinstrumente und Verbindlichkeiten des Unternehmens werden herabgeschrieben oder in Eigenkapital umgewandelt.

Im Rahmen der Abwicklungsplanung erstellen die zuständigen Behörden Abwicklungspläne für die Unternehmen in ihrem Zuständigkeitsbereich. Diese werden gesetzlich zur Mitwirkung verpflichtet, insbesondere um die Umsetzbarkeit der Abwicklungsinstrumente sicherzustellen.

Wie wird ein Unternehmen abwicklungsfähig? – Was uns die Erfahrungen aus dem Bankensektor lehren

Die neue IRRD orientiert sich stark an der bestehenden Abwicklungsrichtlinie für Banken (BRRD). Da die Banken den Versicherern mit Blick auf die Abwicklungsplanung um einige Jahre voraus sind, kann es sich für die Versicherungen lohnen, auf deren Erfahrungen zurückzugreifen.

Drei Phasen der Abwicklungsplanung bei Banken

Das im Bankensektor beobachtete Vorgehen lässt sich in drei Phasen untergliedern, die sich jeweils über einen mehrjährigen Zeitraum erstrecken. In einer ersten Phase werden eine oder mehrere auf das Unternehmen maßgeschneiderte Abwicklungsstrategien entwickelt. Die Abwicklungsbehörden fordern hierzu umfangreiche Datenlieferungen sowie Analysen der Gruppenstruktur und des Geschäfts- und Risikoprofils vom Unternehmen an.

Operationalisierung der Abwicklungsstrategien: Herausforderungen und Zeitaufwand

In der zweiten Phase werden die festgelegten Strategien operationalisiert. Im Bankensektor werden hierzu Playbooks mit den im Ernstfall zu durchlaufenden Prozessschritten entwickelt. Zudem werden personelle und technische Kapazitäten aufgebaut. Als besonders herausfordernd erweist sich die Sicherstellung der Datenverfügbarkeit, um innerhalb weniger Tage eine Bewertung des gesamten Unternehmens sowie je nach Abwicklungsstrategie die Durchführung eines Due-Diligence-Prozesses oder eines Bail-ins zu ermöglichen. Begleitend dazu wird die Krisen-Governance sowie das Vorgehen zur Sicherstellung der finanziellen und operationellen Kontinuität in der Abwicklung ausgearbeitet. Insgesamt ist die Operationalisierungsphase mit hohem Aufwand verbunden und erstreckt sich bei den Banken über mehrere Jahre.

Ist die Abwicklungsfähigkeit im Sinne der aufsichtlichen Erwartungen hergestellt, muss sie fortlaufend durch regelmäßige und anlassbezogene Testläufe, Onsite-Inspections und Aktualisierungen der Abwicklungskapazitäten sichergestellt und gegenüber den Behörden demonstriert werden.

Fazit und Ausblick

Nach der vorläufigen Einigung im Trilog wurde der Anwendungsbereich der IRRD auf 40 % des nationalen Marktes festgelegt (gegenüber den 70 % des ursprünglichen Entwurfs) und wird damit voraussichtlich alle großen und/oder risikoreichen Versicherer betreffen. Auf Basis unserer Erfahrungen sollten Versicherer mit den ersten Schritten zur Herstellung der Abwicklungsfähigkeit baldmöglichst beginnen, denn – wie eingangs erwähnt – könnte eine mögliche Erstanwendung der IRRD in Deutschland bereits 2026 gegeben sein.

Während im Detail noch einige Unschärfen bestehen, zeichnet sich insgesamt ein Vorgehen ab, das dem im Bankensektor ähnelt. Versicherer sollten die weitere Entwicklung der IRRD im Blick behalten und das Thema frühzeitig in ihrer Ressourcen- und Projektportfolioplanung berücksichtigen.