Privatkundengeschäft: EBA-Leitlinien für einfache Bankprodukte auf dem Weg

Neue Regelungen für die Überwachung und Governance von einfachen Bankprodukten

Keyfacts:

  • Die Umsetzung des BaFin-Rundschreibens zur Überwachung und Governance von Bankprodukten im Privatkundengeschäft (angelehnt an die EBA-POG-GL vom 15.07.2015) hat bis zum 01.05.2024 zu erfolgen.
  • Betroffen sind alle Institute gemäß KWG und ZAG sowie deren Vertriebspartner, die privaten Kund:innen und Existenzgründer:innen einfache Bankdienstleistungen anbieten.
  • Das genannte BaFin-Rundschreiben umfasst eine Vielzahl von einfachen Bankprodukten, wie u.a. Einlagen und diverse Zahlungsmittel als auch gewisse Verbraucherdarlehen.

    Am 15. Juli 2021 hat der EuGH klargestellt: Die 2015 veröffentlichten EBA-Leitlinien für die Überwachung und Governance von Bankprodukten im Privatkundengeschäft (Guidelines on Product Oversight and Governance Arrangements, kurz: EBA-POG-GL) müssen in die deutsche Verwaltungspraxis übernommen werden. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat daher ihr entsprechendes Rundschreiben nach einer Konsultationsphase aktualisiert und zum 30.10.2023 final veröffentlicht, eine Umsetzung hat zum 01.05.2024 zu erfolgen. Änderungen zur initialen BaFin-Version sind nur geringfügig.

    Weitreichende Änderungen vorgesehen

    Bereits heute ist jedoch abzusehen: Die EBA-POG-GL werden sich auf die Organisationsstrukturen und -prozesse von Banken erheblich auswirken. Denn um den Anlegerschutz zu fördern und die Produktvielfalt auf einen sinnvollen Kern zu reduzieren, sind weitreichende Änderungen vorgesehen.

    Betroffen sind alle Institute gemäß KWG und ZAG sowie deren Vertriebspartner, die gegenüber Privatkund:innen und Existenzgründer:innen einfache Bankdienstleistungen erbringen und vertreiben.

    Als einfache Bankdienstleistungen gelten zum Beispiel Zahlungsverkehrsmittel, Einlagen, Zahlungskonten, Banksparpläne sowie Privat- und Immobiliar-Verbraucherdarlehen.

    Aus unserer Sicht führen insbesondere die folgenden Anforderungen zu einem erheblichen Änderungsbedarf:

    • Product Governance:
      Um sicherzustellen, dass die Produkteigenschaften mit den Interessen, Zielen und Eigenschaften des Zielmarktes übereinstimmen, sind regelmäßige Produkttests durchzuführen. Dazu sind entsprechende Vertriebsdaten zu erheben, auszuwerten und in verschiedenen Szenarien zu bewerten.
    • Zielmarktprüfung:
      Für jede Bankdienstleistung ist ein positiver und ein negativer Zielmarkt zu definieren, um Produktüberschneidungen auszuschließen und den Vertrieb ungeeigneter und für den Verbraucher nachteiliger Produkte zu verhindern. Die Zielmarktprüfung ist für alle Vertriebskanäle und -wege durchzuführen und zu dokumentieren. Auch der Vertrieb außerhalb des Zielmarkts ist zu dokumentieren. Die Dokumentation ist dem Produkthersteller zur Verfügung zu stellen und im internen Kontrollsystem auszuwerten.
    • Neuproduktprozess:
      Die Entwicklung neuer Produkte sowie wesentliche Änderungen bestehender Produkte unterliegen den Regelungen der EBA-Leitlinien hinsichtlich Überwachung und Governance. Für diese Produkte ist ein Zielmarkt zu identifizieren und es sind umfangreiche Prüfungsaktivitäten vorzunehmen, um die Auswirkungen des neuen bzw. geänderten Produkts auf den Zielmarkt zu analysieren.
    • Informationspflichten:
      Den Kundinnen und Kunden sind angemessene Informationen zur Verfügung zu stellen, die über die Produkteigenschaften (Kosten und Risiken) aufklären.
    • Qualifizierung:
      Die betroffenen Institute haben sicherzustellen, dass ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie ihre Vertriebspartner hinsichtlich der Produkteigenschaften, Zielmärkte und Prozesse ausreichend sachkundig sind.

    Oberste Management-Ebene in Verantwortung

    Die Einhaltung der Anforderungen ist Aufgabe der obersten Führungsebene, auch bei möglichen Auslagerungen. Es muss eine Aufbau- und Ablauforganisation geschaffen werden, in der die Einhaltung der Leitlinien sichergestellt werden kann

    Unser Fazit:
    Die durch die EBA-Leitlinien und das entsprechende BaFin-Rundschreiben nötigen Änderungen stellen für (im Grunde alle) Banken und ihre Vertriebspartner eine große Herausforderung dar, insbesondere hinsichtlich der Prozessgestaltung, technischen Umsetzung und Dokumentation sowie der kurzen Umsetzungsfrist bis 01.05.2024. Bei entsprechend zielgerichteter Umsetzung sollte sich der Aufwand jedoch in Grenzen halten.

    Wichtig ist es, die weiteren Entwicklungen und Anwendungszeitpunkte im Auge zu behalten und möglichst frühzeitig entsprechende Vorbereitungen zu treffen sowie die Organisation zu sensibilisieren.

    Wichtig ist es, schnellst möglichst entsprechende Vorbereitungen und Betroffenheitsanalysen durchzuführen sowie nötige Projektarbeiten zu planen.