AMLA startet Konsultationen zu konzernweiten Anforderungen und zur unternehmensweiten Risikobewertung
Die AMLA hat am 16. April 2026 zwei öffentliche Konsultationen zu Entwürfen für Rechtsakte eingeleitet, in denen festgelegt wird, wie verpflichtete Unternehmen Risiken im Zusammenhang mit Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung ermitteln, bewerten und steuern sollen.
- Entwurf von Leitlinien zur unternehmensweiten Risikobewertung
Die betroffenen Unternehmen sind dazu verpflichtet, Risiken der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung in ihrem gesamten Geschäftsbetrieb zu ermitteln. Eine unternehmensweite Risikobewertung ist entscheidend, um das Risiko des Unternehmens zu ermitteln und sicherzustellen, dass es über angemessene AML/CFT-Kontrollen verfügt.
Der Leitlinienentwurf gemäß Artikel 10 Absatz 4 der AMLR legt Mindestanforderungen für alle verpflichteten Unternehmen im Finanz- und Nichtfinanzsektor fest, lässt dabei jedoch eine Verhältnismäßigkeit unter Berücksichtigung der Größe, des Geschäftsmodells und des Risikoprofils des Unternehmens zu. Er unterstützt Unternehmen dabei, fundierte, risikobasierte Entscheidungen darüber zu treffen, wie sie ihre spezifische Risikoexposition steuern. Die Konsultationsfrist läuft bis zum 15. Juli 2026.
- Entwurf der RTS zu konzernweiten Anforderungen
Diese Anforderungen zielen darauf ab, sicherzustellen, dass Gruppen einen konsolidierten Überblick über die Risiken der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung in ihrer gesamten Organisation erhalten und ihre Richtlinien, Verfahren und Kontrollfunktionen entsprechend anpassen. Die Konsultationsfrist läuft bis zum 15. Juni 2026. Alle relevanten Informationen finden Sie in der AMLA-Pressemitteilung vom 16. April 2026 unter diesem Link.