Fondsrisikobegrenzungsgesetz im BGBl. veröffentlicht

Im Bundesgesetzblatt vom 14. April 2026 ist das „Gesetz zur Begrenzung der Risiken durch Investmentfonds und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/927 im Hinblick auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds sowie zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/2994 im Hinblick auf die Behandlung des Konzentrationsrisikos, das aus Risikopositionen gegenüber zentralen Gegenparteien erwächst, und des Ausfallrisikos bei zentral geclearten Derivategeschäften und zur Änderung weiterer Vorschriften (Fondsrisikobegrenzungsgesetz)“ verkündet worden. 

Es ist darauf hinzuweisen, dass dieses Gesetz vorbehaltlich der Sätze 2 und 3 gemäß Artikel 16 am Tag nach der Verkündung in Kraft tritt. Die Artikel 1, 4, 6, 12 und 13 treten am 16. April 2026 in Kraft. Sie finden das Fondsrisikobegrenzungsgesetz unter diesem Link