BaFin startet Konsultation zur 9. MaRisk-Novelle
Die BaFin hat am 1. April 2026 den Entwurf zur 9. Novelle der „Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk)“ zur Konsultation gestellt.
Die BaFin und die Deutsche Bundesbank haben dazu bisherige Öffnungsklauseln klargestellt und erweitert, vor allem für kleine und sehr kleine Institute. Die proportionale Abstufung der Regeln richtet sich künftig nach einer transparenten Klassifizierung.
Danach wird es drei Größenklassen geben:
- sehr kleine Institute mit einer Bilanzsumme von bis einer Milliarden Euro,
- kleine Institute (Small and Non-complex Institutions – SNCIs) und
- übrige weniger bedeutende Institute (Less Significant Institutions – LSIs).
Weitere Voraussetzungen für die Nutzung der Öffnungsklauseln entfallen weitgehend.
Institute, die unter direkter Aufsicht der Europäischen Zentralbank (EZB) stehen (Siginificant Institutions – SIs), werden aus dem Anwendungsbereich der MaRisk herausgenommen.
Mit der 9. MaRisk-Novelle setzt die Aufsicht auch neue Leitlinien der EBA zum Risikomanagement um. Auch dabei verfolgt sie einen konsequent prinzipienorientierten Ansatz. Es handelt sich um die Leitlinien zur Umwelt-Szenarioanalyse (EBA/GL/2025/04) und die Leitlinien zur Internen Governance. Die Leitlinien zur Internen Governance liegen bislang nur als Konsultationsfassung vor.
Stellungnahmen zum Entwurf der 9. MaRisk-Novelle nehmen BaFin und Deutsche Bundesbank bis zum 8. Mai 2026 entgegen.
Finden Sie unter den nachstehenden Links die
- Konsultationsfassung der 9. MaRisk-Novelle (clean)
- Konsultationsfassung der 9. MaRisk-Novelle (Änderungen ggü. der Fassung vom 29. Mai 2024)